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Erstes Capitel.
Die Anfänge des deutschen Reiches.
§. 1. Umfang des alten Germaniens.

Großgermanien[1] wurde einst im Osten von der Donau, im Süden vom Rhein begrenzt. Nach Sarmatien zu scheint Germanien ehemals dieselbe Ausdehnung gehabt zu haben, wie heute; im übrigen bildete das Meer die Grenze. Man verstand daher unter jener Benennung auch Dänemark, Norwegen und Schweden bis zum bodnischen Meerbusen mit; Länder, welche die Alten meist unter dem Namen Skandinavien zusammenfassen. Was aber jenseits jenes Meerbusens liegt, darf man meiner Ansicht nach nicht zum alten Germanien rechnen. Denn daß die heutigen Finnen einer den Schweden und den anderen deutschen Stämmen nicht verwandten Völkerfamilie angehören, das lehrt schon die Verschiedenheit der Sprache. Auch scheint, was Tacitus in seiner Germania von den Finnen berichtet, sich nicht auf diese, sondern auf die Lappländer zu beziehen, deren Lebensweise noch heute fast dieselbe ist. Die heutigen Finnen aber sind wohl unter den Aestyi des Tacitus zu verstehen: denn daß der römische Historiker jene entfernten Völkerschaften, von denen kaum eine schwache Kunde bis zu ihm gedrungen war, nicht genau von einander unterscheiden konnte, wird uns nicht wundern können.

Heute nun bilden jene nordischen Länder besondere Reiche; und Deutschlands Grenze nach jener Richtung ist die Ostsee, ja Dänemark nimmt sogar noch einen großen Theil der cimbrischen Halbinsel für sich in Anspruch. Dagegen hat aber Deutschland, wie zur Ausgleichung, nach Italien und Illyrien zu seine Grenzen erweitert, und auch links vom Rhein ist ein bedeutender Landstrich hinzugekommen, der einst zum belgischen Gallien gehörte.

  1. Es kann nicht meine Aufgabe sein, die Pufendorf’sche Auffassung der altgermanischen Verhältnisse zu berichtigen und auf einzelne Irrthümer hinzuweisen. Im Ganzen wird man anerkennen müssen, daß P’s. Ansichten zum großen Theil noch heute als richtig gelten, und man wird das bei dem unvollkommenen Stande der Geschichtsforschung jener Zeiten mit Recht bewundern dürfen. – Die Literatur über die in diesem Capitel berührten Verhältnisse s. in Dahlmann, Quellenkunde zur deutschen Geschichte. 3. Aufl. v. Waitz, Göttingen 1869, S. 69 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/27&oldid=- (Version vom 26.5.2019)