Seite:Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert.djvu/26

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weil er hin und her lief und die Bürgermeister von Allem in Kenntniß setzte, „sibi datum, quia cucurrit et innotuit nobis omnia.“ Diese und noch einige kleine Ausgaben mitgerechnet, kostete die Anwesenheit der Kaiserin der Stadt 1334 M 10 S., „so in so us“, wie es in der lateinischen Rechnung lautet.

Der Anwesenheit der Kaiserin erwähnt auch Quix in seiner Gesch. der Stadt Aachen II. S. 86, macht aber in demselben Absatze einige Angaben, die nicht stichhaltig sind. Richtig ist, daß damals die Stadt schon in Grafschaften oder Comitien eingetheilt war, aber unrichtig ist der Schluß, daß sie jeder Grafschaft jährlich 100 M. zahlen mußte, weil sie dieses nach der Auslagerechnung im J. 1338 that. Die sehr in’s Einzelne gehenden Rechnungen der Jahre 1344 und 46 enthalten gar keine Ausgabe für die Grafschaften, und im Jahre 1349 wurden der Grafschaft von Kölnthor 100, den übrigen aber nur 50 M. ausgezahlt. Die Eintheilung der Stadt in Grafschaften war eine polizeiliche im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Sie werden benannt nach dem innerhalb des Bezirks gelegenen innern oder äußern Stadtthore, und zwar laut der lateinischen Rechnung des J. 1338: 1. comicia porte Coloniensis, 2. sancti Adalberti, 3. Hardewini, 4. Porchetensis, 5. Acute porte, 6. sancti Jacobi, 7. Regis, 8. Punt, 9. Nove porte und nach der deutschen Churgerichtsordnung aus demselben Jahre (v. cod. dipl.. S. 224): 1. Groyfschaf van Kolneyrporze, 2. van sint Albrete, 3. Wyrisbungarde, 4. van Burschiderporze, 5. van Scharporze, 6. van sint Jakobsstraysse, 7. vur Kuenenxporze, 8. vur Punt, 9. vur Nuwe porze. Wir sehen hier die dritte Grafschaft in der latein. Rechnung nach der porta Hardewini, also nach dem innern oder Mittelthor - der Hartmannstraße, in der gleichzeitigen deutschen Urkunde nach dem äußern, dem Wirichsbongards-Thore benannt. Die Vorsteher der Grafschaften hießen Christoffel, (auf diesen Namen und die wahrscheinliche Abstammung kommen wir zurück). Die Christoffel wurden aus dem großen und kleinen Rathe gewählt; wohnte aber in einer Grafschaft ein gewesener Bürgermeister oder ein gewesener Werkmeister, so war dieser geborner Christoffel; wohnten ihrer mehrere in derselben Grafschaft, so entschied das Loos, wer von ihnen Christoffel sein sollte. Jede Grafschaft war wieder in „Ruthen,“ Rotten, die Puntgrafschaft z. B. in 23 eingetheilt, deren jede ihren „Ruthmeister" hatte.