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Seite:AbrahamElektromagnetismus1905.djvu/388

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ruhenden Körpern auf Grund der elektrischen Auffassung in befriedigender Weise deuten zu können.

Akzeptiert man jene elektrische Deutung der Molekularkräfte, so ist eine mechanische Regulierung der Stellung von Zahnrädern oder rotierenden Spiegeln zum Zwecke der Messung der Lichtzeit (§ 42) als elektromagnetische Regulierung anzusehen; es erscheint alsdann ausgeschlossen, daß die Translationsbewegung der Erde auf die Lichtzeit, die Abmessungen fester Körper oder auf Interferenzversuche nach Art des Michelsonschen irgendwelchen Einfluß beliebiger Ordnung besitzt, der sich einem irdischen Beobachter kundgeben könnte. Dieses folgt aus den bisherigen Erörterungen, soweit nur die Lichtfortpflanzung im leeren Raume in Betracht kommt.

§ 44. Die Lorentzsche und die Cohnsche Optik bewegter Körper.

Läßt die Elektronentheorie ein negatives Ergebnis des Michelsonschen Interferenzversuches auch dann erwarten, wenn die Lichtfortpflanzung nicht im leeren Raume, sondern in einem beliebigen dielektrischen Körper geschieht? Von dieser Frage ausgehend, hat H. A. Lorentz in zwei neueren Arbeiten[1] seine Untersuchungen auf gleichförmig bewegte Systeme ausgedehnt, deren Geschwindigkeit zwar kleiner als die Lichtgeschwindigkeit, aber nicht klein gegen die Lichtgeschwindigkeit ist. Er hat Hypothesen über die Eigenschaften der Elektronen und Moleküle aufgestellt, welche, kombiniert mit der Kontraktionshypothese, geeignet sind, von allen negativen Versuchsergebnissen über den Einfluß der Erdbewegung auf die elektrischen und optischen Erscheinungen Rechenschaft zu geben.

Er nimmt an, daß die Verschiebungen der Polarisationselektronen aus ihrer Gleichgewichtslage, welche die Lichtfortpflanzung in durchsichtigen Körpern begleiten, infolge der


  1. H. A. Lorentz. Acad. van Wetensch. de Amsterdam 7, S. 507, 1899, und 12, S. 986, 1904.