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„Man hat ihnen entgegengehalten, daß ein Rechtsboden nichts helfe, wo kein wirklicher materieller Boden da sei, dass uns wenig mehr als ein papierenes Recht geblieben. Aber wie, wenn auch dieser Rechtsboden nur ein Schein, das Vertrauen darauf ein Wan, wenn er längst unter den Füßen entrückt ist? – So ist es leider! Ehe ihr an eine lutherische Kirche dachtet, ist sie unter euch zu Grabe gegangen. Sie hat ihr Erstgeburtsrecht verschlafen. Zur Zeit, da ihre Wächter und Hirten schliefen, ist ihr ihr Kleinod aus den Händen gewunden worden. Euer Bischof, des ihr euch tröstet, hat es euch entwunden! (Die wahre Gestalt der bayerischen Landeskirche, 1850 S. 5).“ Bezüglich des sogenannten Summepiskopats findet sich folgende charakteristische Äußerung: „Sollte alles Gesagte nicht hinreichen, um darzutun, dass bei uns nicht bloß tatsächlich, sondern auch rechtlich eine Union bestehe, so würde uns doch die Freude darüber durch eine andere Erwägung verkümmert, und es steht um unsere Gemeinschaft mit der lutherischen Kirche nicht viel besser. A Christo, sagt Cyprian, una ecclesia per totum mundum in multa membra divisa, item episcopatus unus, episcoporum multorum concordanti numerositate diffusus. Episcopatus unus est, cujus a singulis in solidum pars tenetur. Diese sicherlich in Einklang mit der heil. Schrift stehenden Worte lassen sich wegen Gleichheit des Grundes, weil sie von jeglicher Form des Episkopats, falls er nur ein kirchlicher ist, gesagt werden können, auch auf unsere Verhältnisse anwenden. Wer sich daher unter ein irrgläubiges oder mit irrgläubigen Bestandteilen versetztes Episkopat begibt, sondert sich damit ab von der Einigkeit der allgemeinen Kirche. Wenn sogar die Glieder der unter einem solchen Episkopat stehenden Kirche selbst der reinen Lehre nicht abgesagt haben, so machen sie sich doch fremder Sünde teilhaftig. Ja durch jede Art von kirchlicher Gemeinschaft mit solchen, welche der Lehre der Kirche widerstreben, oder mit einer irrgläubigen Kirche, macht man sich derselben Sünde schuldig. Im besten Falle befindet sich demnach die bayerische Kirche im Stande eines Schisma. Wie kann sich nun dieselbe der Einigkeit mit der allgemeinen lutherischen Kirche rühmen, wenn sie ein mit Gliedern einer irrgläubigen Kirche gemischtes oder irrgläubiges Episkopat

Empfohlene Zitierweise:
Adolf von Stählin: Löhe, Thomasius, Harleß. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1887, Seite 108. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Adolf_von_St%C3%A4hlin_-_L%C3%B6he,_Thomasius,_Harle%C3%9F.pdf/122&oldid=- (Version vom 31.7.2018)