Seite:Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III.djvu/62

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der Ziegelstreicher Walter, welcher den Junker hart anstiess. Bei dem hierauf erfolgenden Wortwechsel zog Scharfsod den Dolch und stiess den Ziegelstreicher nieder, worauf der Rath den Mörder ergreifen und in das Gefängniss bringen liess.

Das voraussichtliche Schicksal des unglücklichen jungen Mannes, der, der Letzte seines Geschlechts, in einigen Tagen seine Vermählung feiern wollte, und jetzt auf Leib und Leben angeklagt im Kerker lag erregte allgemeine Theilnahme. Namentlich bemühte sich Erasmus von Gersdorf auf Ullersdorf angelegentlich den Unglücklichen zu retten. Auf seine Veranlassung reiste das Fräulein von Jornitz, Scharfsods Braut, nach Prag und flehte beim Kaiser fussfällig um das Leben ihres Verlobten. Der Kaiser Matthias rescribirte in dieser Angelegenheit zweimal (5. März und 18. Juni 1614) nach Zittau, und liess dem Rathe wissen, dass er es gern sehen würde, wenn die Wittwe des Erstochenen sich, nach einer damals noch vorkommenden Sitte, mit einer Geldsumme abfinden lassen wollte. Nun hatten aber die Sechsstädte, da die Verbrechen in beunruhigender Weise überhand nahmen, kurz vorher den Kaiser um strenge Handhabung der Justiz gebeten, und so weigerte sich der Rath zu Zittau entschieden den Junker von Scharfsod zu begnadigen. Nach vierzigwöchentlichem Gefängniss wurde derselbe zum Tode verurtheilt. Die bewaffnete Bürgerschaft hatte zechenweise auf dem Marktplatze einen Kreis gebildet, worin zwei Tische standen an deren einem die Zittauer Stadtgerichten am andern der Hof- und Landrichter von Haugwitz mit mehreren Zittauer Rathsherrn sassen. Darauf wurde der Junker in Begleitung des Primarius Pascha und des Diakonus Lehmann aus dem Kerker herbeigeführt und von der Wittwe und den drei kleinen Waisen des Erstochenen nach damaliger Sitte peinlich angeklagt. Nun trat der deutsche Kirchensänger Johann Otto hervor und verlas kaiserlicher Majestät Urtheil zur Hinrichtung. Nachdem die Geistlichen den Verurtheilten nach dem Sandhaufen geleitet hatten kniete er auf ein schwarzes Tuch und wurde enthauptet, seine Freunde aber hüllten den Leichnam in das Tuch und brachten ihn nach Friedersdorf, wo er hinter der Kirche begraben liegt.

Von der Familie von Jornitz gelangte Mittelsohland 1637 an Abraham von Uichtritz, und in dessen Familie erhielt sich das Gut zwei Jahrhunderte hindurch. Um 1660 gehörte das Gut einem Hans von Uichtritz und 1743 starb der Hauptmann Carl von Uichtritz, Stifter der Sohlander Linie, welcher noch [            ] besass. Sein Sohn, der Hofrath Carl Gottlob von Uichtritz starb um das Jahr 1780 und im Anfange dieses Jahrhunderts gehörte Mittelsohland sammt Obersohland der Frau Caroline Auguste Henriette von Uichtritz, später, bis 1835, dem Leutnant und Kammerherrn Adolf Gottlob von Uichtritz. Im letzgenannten Jahre kam das Gut Mittelsohland durch Versteigerung an Johann Heinrich Ohnefalsch-Richter, der 1846 mit Tode abging. Die Wittwe blieb im Besitze des Gutes bis 1847 und überliess es dann ihrem Sohne Johann Hermann Ohnefalsch-Richter, der es 1848 an einen Herrn Schmidt verkaufte. Schon 1849 gelangte Mittelsohland an den Dr. Brunnemann und gehört nunmehr seit 1852 Herrn A. M. von Beschwitz.

Das Schloss zu Mittelsohland ist ein hochgelegenes mit freundlichen Anlagen umgebenes Gebäude an das sich ein ausgedehnter Wirthschaftshof anschliesst. Im Jahre 1802 wurde der Ort von einer Feuersbrunst heimgesucht, wobei auch das Schloss nebst den Pfarrgebäuden, der Schule und vielen andern umliegenden Häusern in Asche sanken. Der damalige Besitzer, Kammerherr von Uichtritz begann zwar alsbald mit dem Neubau seines Schlosses, es stellten sich indessen Hindernisse ein, die erst im Jahr 1840 den Ausbau desselben erlaubten. – Die Einwohnerschaft Sohlands treibt hauptsächlich Ackerbau und Viehzucht, auch hat der Ort, namentlich Mittelsohland, eine treffliche Obstlage. Die Sohlander stehen in dem Rufe eines sehr betriebsamen Völkchens und der grösstentheils sehr gute Boden bringt dem angewendeten Fleisse reichlichen Lohn. Am Dorfbache liegen drei Wassermühlen, auf nahen Hügeln zwei Windmühlen, auch sind hier fünf Schmieden; mehrere Schenken und Kramläden sorgen für die Bedürfnisse des Ortes. An der Chaussee befinden sich zwei belebte Gasthöfe.

Die Kirche zu Sohland war ein altes ehrwürdiges Gebäude mit Nischen zu Heiligenbildern in den dicken Mauern und zwei kleinen Thürmchen, auf welchen drei 1824 neugegossene Glocken mit ausgezeichnetem Geläute hingen. Die Kirche wurde in den Jahren 1657 und 1738 renovirt und hatte 1619 einen neuen Altar erhalten, aber weder das Innere noch das Aeussere der Kirche entsprach seiner hohen Bestimmung und der Wohlhabenheit der stattlichen Parochie, denn die altersgrauen Mauern zeigten tiefe Sprünge, hässliche Anbaue verunstalteten das Aeussere, die beiden hölzernen Glockenthürmchen sassen ziemlich gebrechlich auf dem Dache und das Innere zeigte einen dunklen schmutzigen Raum an dessen Decke zerschlitzte Leinwandtapeten herabhingen, während eine altersschwache Orgel ihre herzzerreissenden Töne in diese traurigen Zustände hineingellte. Da die Kirche nicht mittellos ist, so

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Poenicke: Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1859, Seite 43. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/62&oldid=- (Version vom 31.7.2018)