Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section | |
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darüber vor dem Reichskammergerichte über 100 Jahre lang ein Process geführt wurde.
Erst die Grafen von Solms erkannten 1706 diese Landeshoheit förmlich an, indem sie sich zur Leistung einer unbedeutenden Abgabe verstanden. Seitdem ist Wildenfels dem Amte Zwickau als Mittelbehörde überwiesen, doch muss dasselbe alle königlichen Rescripte versiegelt an den Standesherrn gelangen lassen.
Hanns und Heinrich von Wilden oder Wildenfels, Brüder, trugen im Jahre 1356 die Herrschaft Wildenfels mit allen Zubehörungen dem Kaiser Karl IV., als König von Böhmen, zu Lehn an und seitdem war sie eigentlich böhmisches Lehn geblieben, indess wurde davon später keine Notiz mehr genommen.
Durch Brand wurde Wildenfels mehrere Male sehr empfindlich betroffen; so brannte 1521 am Montage nach Viti das Schloss nebst einigen Häusern und Ställen und einem grossen Theile der Stadt ab; 1589 wieder das vordere Schloss, die Kirche und einige andere Gebäude; 1636 äscherte ein gewaltiges Feuer 34 Häuser ein, d. h. den grössten Theil des Ortes, denn dieser zählte im Jahre 1706 nicht mehr als 75 Häuser mit 550 Einwohnern.
Auch von der Pest wurde Wildenfels heimgesucht, und zwar hauptsächlich im Jahre 1632, wo oft in einem Hause täglich 3 bis 7 Menschen starben und 1641, wo der Ort so stark entvölkert wurde, dass 1642 nur 4, 1643 nur 8 und 1644 gar nur 2 Leichen aus der ganzen Stadt zu begraben waren.
Ungeachtet seiner von lebhafterem Verkehr und grösseren Landstrassen entfernten Lage wurde Wildenfels selbst von den Drangsalen des Krieges nicht verschont, namentlich fügten ihm im dreissigjährigen Kriege Stritzys Dragoner grossen Schaden zu.
Im Besitze von Wildenfels folgten der langen Reihe von Jahren ungeachtet nur wenige Geschlechter.
Die ältesten Besitzer von Schloss und Herrschaft, deren die Geschichte Erwähnung thut, waren, wie bereits oben gesagt wurde, die von Wildenfels, die sich bald Freiherren, bald Edle oder Pannerherren, bald Grafen nannten.
Aus diesen wird 1119 Onarg oder Unarg genannt, der in diesem Jahre ein grosses Turnier in Göttingen besuchte; – 1222 Heinrich von Wildenfels; – 1226 eine Jutta; – 1254 Ritter Heinrich; – 1296 ein Onarg; – 1306 ein Walther von Wildenfels, genannt Wolkenburg; – 1308 ein Heinrich; – 1322 verkauften Johann und Unarch Schedewitz an den Abt von Grünhain. Es werden dann viele Heinrich, Hanns und Unarch genannt, die sich aber nicht von einander unterscheiden lassen; – 1360 verkauften die Brüder Heinrich, Hans und Unarch von Wildenfels mehrere Güter in Reinsdorf, die jetzt im Besitze des Amtes von Zwickau sind, an das Kloster zu Grünhain. 1392 waren Heinrich und Johann von Wildenfels Ritter vom Georgenschilde. 1401 verkaufte Wenzel von Wildenfels das Dorf Grün und verschiedene Gefälle an das Kloster Grünhain. 1408 begaben sich Unarch und Heinrich von Wildenfels aller Ansprüche an das Kloster zu Zelle, wenn der Propst zu St. Moritz in Naumburg sie vom Banne lossprechen wollte.
Dies ist die letzte Nachricht von der ersten Wildenfelser Dynastie auf Wildenfels. Vielleicht, wahrscheinlich sogar, ging des verhängten Bannspruches wegen die Herrschaft für das Geschlecht Wildenfels verloren, indess blieben dessen Mitglieder, wie aus anderen Nachrichten hervorgeht, noch immer angesehen und reichbegütert im Lande; auch übten die Wildenfels, wie wir weiter unten zeigen werden, noch immer gewisse Rechte in der Herrschaft aus, während dieselbe in anderem Besitz war, und es lässt sich daher vermuthen, dass diese auf die Wildenfelse folgenden Besitzer die Herrschaft pfandweise inne hatten. Dies scheint auch daraus hervorzugehen, dass Conrad von Tettau, den wir bereits 1410 im Besitz der Herrschaft von Wildenfels sehen, sich nicht Herr von Wildenfels nannte, sondern nur auf Wildenfels gesessen. Auch war sein Wappen weder das der Herrschaft noch das jetzige seines Geschlechtes, sondern ein Hirschgeweih und eine Standarte. Wildenfels kam von den Tettaus sehr bald an die Pflugk. Nicol Pflugk nahm Wildenfels und das Dorf Pobecken von dem letzten Meissener Burggrafen aus dem Hartensteiner Stamm zu Lehn, und 1427 empfing er die Lehn von dem Kurfürsten, der aber die Hoheit über Wildenfels 1428 an den Burggrafen Heinrich I. aus dem Stamme der Reuss-Voigt abtrat.
Wildenfels wurde darauf von dem Enkel Nicol Pflugks an den Burggrafen verkauft und durch diesen 1454 an dessen Stammvetter Heinrich[WS 1] Voigt von Weyda. 1480 empfingen es die 3 Brüder Heinrich von Weyda, die 1487 wegen der Flüsse mit der Stadt Zwickau Fehde führten. Heinrich der Jüngere, der die ganze Herrschaft erworben hatte, übergab dieselbe 1533 an den Kurfürstl. Geh. Rath Hans Heinrich von Schwarzburg, der sie aber schon 1536 an Anark von Wildenfels, Herrn zu Ronneburg und Schönkirchen, verkaufte, wodurch also die Herrschaft zum zweiten Male in den Besitz dieses Geschlechtes kam, bei dem sie dann bis zu dessen Erlöschen verblieb. Dass dasselbe sich übrigens, wie oben erwähnt wurde, Rechte vorbehalten haben musste, geht daraus hervor, dass 1442, also zu der Zeit, als Wildenfels sich in andern Händen befand, die Brüder Unarch und Friedrich von Wildenfels den Heinz von Remse mit Zinsen in Ober-Ortmannsdorf beliehen und dass 1450 Heinrich von Wildenfels sogar Besitzer von Wildenfels genannt wird.
Der neue Besitzer, Anark von Wildenfels, erhielt 1517 von Kurfürst Friedrich dem Weisen, dessen Pathe er war, Schloss, Stadt und Herrschaft Ronneburg zum Geschenk, war auch schon im Besitz von Schönkirchen und schrieb sich Herr zu Wildenfels, obgleich er dieses, wie wir sahen, erst später durch Kauf erwarb. Er war übrigens ein ausgezeichneter Mann, und verdient besonders deshalb genannt zu werden, weil er dem Kurfürsten Johann dem Beständigen zur Reformation viele und wichtige Dienste leistete. Er starb 1538 und liegt in der Kirche zu Härtensdorf, das mit Wildenfels in näherem kirchlichem Verbande steht, begraben. Noch jetzt ist dort sein Epitaphium zu sehen.
Gleich rühmliche Erwähnung verdient Unarch Friedrich von Wildenfels, ein sehr gelehrter Mann, der 1575 Rector magnificus in Jena
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Heinich
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1856, Seite 76. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_IV.djvu/123&oldid=- (Version vom 11.6.2017)