Auerbach (obern und untern Theils). Seite 83 des Albums. Die Stadt hat 1858, dafern die Mittheilung in der Leipziger Zeitung nicht etwa einen Druckfehler enthält, nur 326 Häuser, aber 3986 Seelen begriffen. Hiernach würde in den letzten 3 Jahren die Seelenzahl zwar um 44 gewachsen, die der Häuser hingegen um 21 geringer geworden sein. – 1779 gab es zuerst 312 Wohnparteien, 1801 in 265 Häusern 1700 Consumenten, 1834 aber in 295 Häusern 2985 Seelen.
Aeltere Nachrichten schreiben den Ort Vrbach, Uwerbach, Urpach. Jedenfalls hat das „Ur“ oder „Auer“ hier ähnliche Bedeutung, wie in Auerhahn, Auerochs, etc. Nicht unbedenklich darf man die letzte Sylbe „bach“ für ein Flüsschen nehmen, weil man dann annehmen müsste, die Gölzsch habe früher einen deutschen Namen gehabt und ihn gegen diesen ihren serbischen Namen vertauscht. Daher nahmen Manche den Ortsnamen nicht für einen deutschen, sondern für einen germanisirten slawischen, in welchem das „bach“ richtiger „bog“ (Gott) lauten würde. Sei dem nun, wie ihm wolle: es kann mindestens die im Album erwähnte Thor-Inschrift nicht als Gegenbeweiss dienen; denn in der Kritik vor- und aufgebrauchter Etymologien war das Mittelalter bekanntlich aller Bedenken frei.
Was aber das Gold betrifft, welches man früher in den Sylben „Auer“ finden wollte, so erwähnt Büchner in seinen Dissertationen über die Schätze des Voigtlandes allerdings eines hier gefundenen Erzes welches bei ihm minera auri nigricans cum miculis tenuibus flavescentibus, ein schwärzliches Golderz mit zarten gelblichen Blättchen heisst. Nur lässt sich nicht sagen, ob der Triebelbach oder die Göltzsch es der Elster zugebracht. Der Italiener Sebastian Verso sagt in seinem Büchlein über das Fichtelgebirge: unter den voigtländischen Gold-Flitschen seien die sehr biegsamen pechschwarzen die besten, und unter den weissen Quärzen enthalte der sogen. „Schlicht“, d. h. jener mit blauen Adern, am häufigsten Gold. Ebenso habe man am sichersten Goldkörner unterhalb der Wehre gefunden.
Hinsichtlich des vom Album angegebenen „Volkswitzes“ dürfte doch eine Berechnung nicht überflüssig sein. Unter einer Stecknadel (Werthes) verstand man sonst 1/12 Pfennig, und so würden 3024 Stecknadeln, also auch 3024 Stämme und Stämmchen auf 1 Gülden gekommen sein. Nimmt man nun das verkaufte Holz (welches nicht nur bis zur Mulde reichte, sondern auch noch das linke Wilzsch-Ufer bedeckte) zu 30000 Ackern an, so würden für jeden Stamm 9 Quadratellen Raumes da gewesen sein, was unter Berücksichtigung des jungen Anwuchses minder undenkbar wird, als der erste Anblick es erwarten lässt. – Es befasst übrigens der heutige Auerbacher Forstbezirk (welchem der Oberforstmeister und Flossoberaufseher Hanns August Karl v. Kirchbach vorsteht) in seinen 14 Forstreviren beziehentlich theils mehr, theils weniger, als die damals (hauptsächlich von der minorennen Gölzscher Herrschaft) verkauften Auerbacher Wälder, nämlich einerseits alle Staatswälder des Voigtlandes, der Aemter Werdau und Zwickau, andrerseits aber nicht mehr jene in den Aemtern Eibenstock, Schnee- und Kirchberg. Der Kammerjunker v. Kirchbach selbst bewohnt Auerbach, der Forstinspector des Auerbacher Oberforstes dagegen Tannenbergsthal; Auerbach selbst beherbergt keinen Förster.
Die Stadt ist jetzt auch Sitz eines zum Eibenstocker Bezirksgericht ressortirenden Amtes, demnach nicht mehr in das Amt Plauen bezirkt. Dieses Amt begriff 1858 in der Stadt und in den 18 Landgemeinden 18474 Seelen, und beschäftigt ausser dem Amtmann, 4 Actuarien, 1 Rendanten, 1 Controleur und 3 Expedienten. Gewissermassen ist es das etwas erweiterte königliche Gericht, welches, nachdem die 6 Auerbacher Rittergüter sich sowohl der Commun-, als ihrer Specialgerichtsbarkeit begeben, am 3. Februar 1842 eröffnet wurde. Bis dahin bildeten die hiesigen Commungerichte eine einzige Erscheinung in der Sphäre der sächsischen Patrimonialjustiz. Es hatten nämlich wegen der sonderbaren Zertheilung der meisten Orte der alten Herrschaft Auerbach die behufs der Erbtheilungen aus derselben nach und nach hervorgegangenen Rittergüter sich hinsichtlich der Criminalrechtspflege zu einem einzigen Gericht verbunden, welches seinen Sitz in Auerbach und hinsichtlich der Erbgerichte nur wenige, desto mehr Untergebene aber hinsichtlich der Obergerichte hatte. Diese 9 Rittergüter sind: a) Auerbach obern Theils, b) Sorga, mit a verbunden, c) Auerbach untern Theils, d) Auerbach mit Hohengrün, e) Rützengrün, f) Rothenkirchen, mit e verbunden, g) Niederauerbach, h) Gölzsch untern und i) Gölzsch obern Theils; die 3 letzteren jedoch haben an den Commungerichten nie Theil genommen, sondern die Obergerichte gleichfalls, wie die Erbgerichte, einzeln für sich geübt.
Noch bestehen in Auerbach das bis zum 31. Mai 1859 in Voigtsberg gewesene Rentamt, ein Postamt, eine Posthalterei, ein nach Plauen ressortirendes Untersteueramt, ein Chausseehaus, eine königliche Pechniederlage etc. Seit 1838 ist hier ein Superintendent, dessen Ephorie 1847 noch durch Zuziehung der Pfarreien Lengenfeld, Waldkirchen und Irfersgrün erweitert wurde.
Wenn nun das Album anderwärts die zur Kirche im Rittergutsorte gepfarrten Dörfer nennt, so mag dieses auch hier stattfinden. Sie sind Beerheide, Brunn, Hauptbrunn, Hinterhain, Crinitzleithen, Schnarrtann mit Laubberg und dem Hahnenhaus, Sorga, Dressels-, Hohen-, Mühl-, Reben-, Reibolds-, Vogels-, Werns-, Rützen- und Rempesgrün nebst den Lohhäusern; hierzu kommen noch die zur Auerbacher Waldgemeinde gehörigen Oertchen Georgengrün und Zöbisch, ein Theil von Reimtengrün (vergl. Treuen) und die Scheibe, welche einige Auerbachische, in Westen isolirte Stadtgüter begreift. Wernesgrün hat einen eignen Betsaal, und bis 1838 war Rautenkranz ein Filial von Auerbach, dessen Pfarrsprengel daher bis dicht an Böhmen reichte und 3 Dutzend Orte enthielt. Noch früher gehörten sogar Schönheide, Stützengrün und Rothenkirchen als Filiale dazu. – Die frühere „Auerbacher Waldgemeinde“ zerfällt jetzt in die Tannebergsthalische und die Rautenkranz-Morgenröthische. – Die beiden geistlichen und 5 Schulstellen vergiebt das Ministerium, nachdem die beiden Herrschaften bis 1838 die Collatur gemeinsam geübt. Es giebt übrigens auch eine Sonntags- und eine confirmirte Privatschulanstalt. – Bürgermeister ist zur Zeit der Advocat Bornemann. Dem Stadtrath gehören nur die Verwaltungs- und Polizeigegenstände. Friedensrichter für den Amtsbezirk sind jetzt die beiden Gutsherrn in Rodewisch und der Forstinspector zu Tannenbergsthal. Die Sicherheitspolizei übt das Gerichtsamt ausschliesslich. Früher gab es hier auch ein Flössamt.
Auerbach liegt 2¼ Meile ostnordöstlich von Plauen, 3½ Stunde von Reichenbach, Zwickau, Kirchberg und Eibenstock, ¾ Stunde nordöstlich von Falkenstein und 1¼ ostsüdöstlich von Treuen, an den Strassen von Plauen nach Eibenstock, von Reichenbach und Lengenfeld nach Böhmen, von Oelsnitz nach Schneeberg. Es steigt vom rechten Ufer der nordwärts fliessenden Gölzsch auf den Gebirgshang hinan, etwa von 1330 bis zu 1500 Fuss über dem Meere. Lohrmann fand die obere Brücke 1371, Wiemann aber die östlich oberhalb des Marktes stehende Kirche nur 1417 Fuss hoch. Im Verhältniss zu dieser Höhe ist die Lage rauh; auch erscheint der Boden sehr steinig. Die im Mittel 1548 Fuss hohe, also um mehr als 400 Fuss variirende Flur raint links der Gölzsch mit Falkenstein, Reimten- und Rebesgrün, rechts mit Sorga, Brunn und Rempesgrün, in der Tiefe südlich mit Crinitzleithen und nördlich mit Rodewisch. Das Thal ist sowohl ober- als unterhalb der Stadt anmuthiger, als bei dieser selbst, wo es einen kalten und kahlen Anstrich zeigt.
Für den Bestand der Burg können wir statt des Jahres 1000 uns wohl mit 6 bis 7 Jahrhunderten begnügen, indem ein Beweis für höheres Alter durchaus fehlt, man müsste denn in die Dohnaische Mythologie zurückgehen wollen. Ob der im Album erwähnte Konrad v. Auerbach hierher oder nach Auerbach bei Zwickau gehöre, ist sehr fraglich, und der rheinpfalzgräfliche Besitz betrifft sicherlich nicht unser, sondern das oberpfälzische Auerbach, Stammort jenes Heinrich Stromeier, welcher Leipzig den „Auerbachs Hof“ gab. Es soll aber hiermit nicht etwa Karl IV. Besitz unsres Auerbachs (s. das Album) bestritten sein.
Der schnelle Besitzeswechsel in den J. 1483 bis 1499 zwingt zur Annahme einer Verpfändung, die durch mehre Hände gegangen; solche Fälle haben die Specialgeschichte überhaupt häufig getäuscht. Um die Persöhnlichkeit des Pancratius Schenk (s. Album, Mitte der 2ten Sp.) fragt es sich desto gewisser, als eines Theils Pankraz in Böhmen, unfern Zittau, ein Dohnaischer Ort gewesen, andern Theils der unter den Dohnaischen beliebte Name Zdenko auch in Schenk corrumpirt vorkommt, wie sich denn wirklich eine Nachricht von 1482 so ausdrückt: „Herr Schenke und Herr Hanns v. Dohna.“
Das die Würde eines Burggrafen zu Meissen 1426 an den Kurfürsten gediehen, ist irrig; allerdings wollte er sie sich zueignen, was aber der Kaiser nicht zugeben konnte, da man nach der im 14. Jahrh. erfundenen Landeshoheit zwar allenfalls die Besitzungen der meissnischen Burggrafen hätte so beurtheilen können, als müssten sie nun den Markgrafen zufallen, – dieses aber keine Anwendung auf das Burggrafenthum an sich litt, welches nicht minder ein directes Reichslehn war, wie das Markgrafenthum selbst.
Das S. 84, Z. 7 erwähnte Schönau ist Oberschönau bei Freiberg. Bauerwald als Gut ist uns völlig unbekannt; aber eine bedeutende Höhe dieses Namens giebt es an der sächsischen Gränze oberhalb des böhmischen Ortes Hanspach. Sahlik ist nicht etwa Saaleck bei der Rudelsburg, sondern Saalig bei Adorf. Wiesenburg (S. 84. Z. 13 v. u.) ist selbstverständlich falsch; ob aber diese Margaretha eine Wiesenbach oder eine Planitz gewesen, fragt sich.
Christian Ludwig Edler v. d. Planitz besass ausser Auerbach auch Lengenfeld, Grüna, Sorga, Weissensand und Plohn. In Auerbach erbte
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1859, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_V.djvu/320&oldid=- (Version vom 4.2.2017)