Seite:Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens 6.pdf/417

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zu bestreiten, beruhet auf folgenden ganz einfachen Grundsätzen, denen ich aber mit ängstlicher Sorgfalt treu war und, wie ich bald sahe, treu seyn mußte, wenn ich nicht ganz für die lange Weile arbeiten wollte. Es sind folgende:

A. „Gieb der Leidenschaft, oder, welches in gewisser Hinsicht einerlei ist, der Phantasie keine neue Nahrung, keine Gelegenheit angeregt zu werden. Dazu gehören folgende Unterregeln:

a) „Vermeide, bis du Herr deiner Triebe geworden bist, jede Vertraulichkeit mit Frauenzimmern, besonders jede körperliche Berührung derselben, die auf einen schon zur Wollust verwöhnten Jüngling mit electrischer Kraft zu wirken pflegt.“

b) „Laß dir immer gegenwärtig seyn, daß es Schändung deiner Hände, wenigstens unfehlbare Veranlassung zur Wiederholung der Schandthat sey, mit ihnen ein Glied deines Leibes zu berühren, welches Schaamhaftigkeit und Gesittetheit zu verbergen gebieten; kaum den einzigen Fall ausgenommen, wenn die Natur durchs Drengen des Wassers dich dazu auffordert.“

Empfohlene Zitierweise:
Johann Friedrich Oest: Nöthige Belehrung und Warnung für Jünglinge und solche Knaben, die schon zu einigem Nachdenken gewöhnt sind. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens, Heft 6. Schulbuchhandlung, Wolfenbüttel 1787, Seite 405. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Allgemeine_Revision_des_gesammten_Schul-_und_Erziehungswesens_6.pdf/417&oldid=- (Version vom 31.7.2018)