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§. 14.

Der Ausschuß versammelt sich, so oft es erforderlich ist, auf Veranlassung des Directoriums.

§. 15.

Alljährlich findet wenigstens eine Versammlung statt, an welcher sämmtliche Mitglieder des Vereins Antheil nehmen können. Der Tag dieser Versammlung wird vom Directorio bestimmt und jedesmal öffentlich bekannt gemacht werden.

§. 16.

In diesen Versammlungen werden den Mitgliedern jährlich Uebersichten über den Fortgang der Arbeiten des Vereins, Verzeichnisse der eingegangenen Nachrichten, Aufsätze und andere Gegenstände und die Rechnungen vorgelegt, auch auf Vortrag des Directorii, oder eines andern Mitgliedes, Beschlüsse über Angelegenheiten des Vereins gefaßt werden.

§. 16.

Die Mitglieder des Vereins können ihre Mittheilungen zu jeder Zeit an das Directorium oder