Seite:Bekanntmachung Königlich Sächsischer Verein 1825.pdf/7

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Pforte des Doms in Freyberg. Auch schriftliche Alterthümer und Denkmale, Inschriften, Urkunden, Chroniken, seltne Handschriften, alte Stammbücher u. s. w. werden dem Vereine willkommen seyn, wenn sie nur für Geschichte und Alterthums-Kunde, und besonders für Kunst-Geschichte des Vaterlandes Werth haben.

Die Beilage unter A. enthält die Statuten des Vereins, die unter B. ein Verzeichnis der Gegenstände, worauf die Mitglieder des Vereins ihre Aufmerksamkeit vorzüglich zu richten haben werden.

Die Correspondenz des Vereins wird, bis zur Wahl eines Sekretairs, der Mitunterzeichnete von Quandt, unter Mitwirkung des Hofrath Böttiger, besorgen.

Zum Cassirer des Vereins ist der Hof-Sekretair und Hof-Cassirer Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich August, Carl Gottfried Grohmann, gewählt worden, an welchen die im 9ten §. der Statuten erwähnten Geld-Beiträge zu senden und von welchem die Zahlungen der Gesellschaft zu leisten sind.

Ihro Königl. Majestät haben dem Vereine die Post-Porto-Freiheit in der Maaße zu