Seite:Berichtigungen und Anmerkungen zu der zu Weissenburg herausgegebenen neuen Sammlung geographisch-historisch-statistischer Schriften.pdf/2

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von dem Fürstenthum Kulmbach oder Bayreut besonders gehandelt. Was nun unsere 6 Ämter betrifft und mir darin anstößig ist, will ich ausheben.

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 S. 156. im 1 §. schienen die V. V. der Cnopfischen Karte einen Vorzug vor der Ridigerischen zu geben, und das Zeugniß meiner Landsleute wird die letztere vorziehen. Sie hat auch in Betracht der Amtshauptmannschaft Wunsiedel ihre merklichen Fehler, aber in der Cnopfischen, auch in der durch P. D. Longolius verbessert seyn sollenden, sind derselben eben so viel, wo nicht mehrere, nur die Hauptpoststraßen und diese nicht alle, noch weniger die andern stark befahrnen Straßen, nur die Gränzen der Lands-Amtshauptmannschaften und Oberämter, und nicht der Jurisdiction, Frais- und Richterämter angegeben, welches alles in der Ridigerischen Karte zu finden und beym Marsch- und Einquartirungswesen zu wissen nöthig ist. Zwar ist bekannt, daß in der von Gatterer herausgegebenen allgemeinen historischen Bibliothek III B. 1767. auf der 296sten Seite diese Ridigerische Karte einen starken Tadler fand, der aber auch darüber in nicht geringen Tadel fiel, daß er Ridigers Absicht verkannte, als welcher