in der Ordnung, denn wozu wären denn verbriefte Zusicherungen, wenn man sie nicht aufrecht erhielte?
Im Jahre 1448 wird die Waldemarsche Konstitution nochmals durch König Christian I. bestätigt. Also kein Zweifel; nie soll und darf wieder „Ein Herr sein“. Was wollte da der Protokoll-Prinz?
Zwölf Jahre später stirbt der Herrscher von Schleswig kinderlos und die Landstände versammeln sich zu Ripen (gut, daß man immer so genau weiß, wann und wo sich Landstände versammelten: es war also 1460 zu Ripen) und proklamieren den dänischen König zum Herzog von Schleswig, wogegen er ihnen verspricht, daß die Lande „ewig zusammenbleiben sollen – ungeteilt“. Das macht mich wieder ein wenig konfus. Der einzige Anhaltspunkt ist noch das „ewig zusammenbleiben“.
Aber die Verwirrung nimmt im weiteren Verlauf dieses historischen Studiums fortwährend zu, denn jetzt beginnt, trotz der Formel:[WS 1] „ewig ungeteilt“ (das Wort „ewig“ spielt in politischen Verträgen überhaupt eine niedliche Rolle) ein ewiges Spalten und Teilen des Besitzes zwischen den Söhnen des Königs und Wiedervereinen unter einem nächsten König und Gründen neuer Linien – Holstein-Gottorp und Schleswig-Sonderburg – welche sich unter gegenseitigen Verschiebungen und Abtretungen der Anteile abermals spalteten in die Linien Sonderburg-Augustenburg, Beck-Glücksburg, Sonderburg-Glücksburg, Holstein-Glückstadt, – kurz, ich kenne mich gar nicht mehr aus.
Aber nur weiter. Vielleicht begründet sich das
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: „Formel:
Bertha von Suttner: Die Waffen nieder!. Dresden/Leipzig: E. Pierson’s Verlag, 1899, Band 1, Seite 201. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bertha_von_Suttner_%E2%80%93_Die_Waffen_nieder!_(Band_1).djvu/206&oldid=- (Version vom 31.7.2018)