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Nach seinem kinderlosen Tode entstand ein langwieriger Streit um das Erbe. Friedrich Ludwig, Fürst von Hohenlohe-Ingelfingen, nahm unter dem Widerspruch der Linien Langenburg und Kirchberg Besitz von K. Die Kommissarien und Soldaten jener beiden Linien wurden vertrieben und ein Ingelfinger Landsturm organisirt. Am 14. April 1810 vertrugen sich die 3 Linien dahin, daß das Amt Weikersheim und Hollenbach nebst Künzelsau an Hohenlohe-Kirchberg und Langenburg kam, welche 1831 sich dahin verständigten, daß Kirchberg Künzelsau allein bekam. Nach dem Aussterben der Linie Kirchberg 1861 fiel Künzelsau wirklich an die Linie Ingelfingen, nunmehr Öhringen genannt. Nachdem durch die Rheinbundsakte vom 15. Juli 1806 das Fürstenthum Hohenlohe unter die Souveränität der Krone Württemberg gekommen war, wurde 1807 das hohenlohische Justizamt K. aufgehoben und an der Stelle des hohenlohischen das württembergische Recht eingeführt.

1831 wurde ein hohenlohe-kirchbergisches Bezirksamt für Polizei- und Verwaltungssachen in K. errichtet, aber 1848 wieder aufgehoben.

Aus der oben gegebenen Geschichte der einzelnen Ganerben ergibt sich von selbst die außerordentliche Zersplitterung des Besitzes, der sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts folgendermaßen gestaltete (Bauer Coll.):

Häuser Scheunen Güter Anlagen
fl.
Lehen-
tragende
Personen
Mainz 161/2 21/2  13 Mrg. 0847 072
Würzburg 161/4 3 (u. 1 Kelter) 15     „0 0976 081
Hohenlohe 750/0 61/2 (3 Mühl.) 1763/4000 6900 245
Stetten 611/2 20/0   581/400 3342 181
Comburg (von der Pfarrei) 171/2 10/0   671/300 1825 114
Der Heilige 091/4 0/0   1140/0000 2633 168
Die Gemeinde 101/2 1 Walkm.      503/400 0532 110
Schönthal 00/0 0/0   0033/4000 012
Die Schusterbrüderschaft
des h. Crispinus
00/0 0/0   0013/4000 0028 006
Pfarrei Stetten 00/0 0/0   0042 R. 0015 001
Heilige zu Amrichshausen 00/0 0/0   0129 R. 0002 001
Schule zu Niedernhall 00/0 0/0   002 R. 000 00
frei eigen 00/0 0/0   00251/3 M. 0/0 000 047
2061/2 15  527 Mrg.
ohne den Wald.
17.100 1038

Die Ganerbenherrschaft erzeugte eigenthümliche Rechtsverhältnisse und wirkte auf die Entwicklung der Gemeindeverfassung von K. in sofern nicht ungünstig ein, als dieselbe eine reichere Gestaltung bekam und einer fast reichsstädtischen Verfassung nahe kam.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 289. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_I_289.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)