Seite:Bohemiae Moraviae et Silesiae (Merian) 225.jpg

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Namen hat / und in welches die Städtlein Zülichau oder Zollich / und Bobersperg; Item / die Herrschafft Sommerfeld / gehörig seyn. Siehe die durch D. Schickfusium vermehrte Schlesische Chronik lib. 4. c. 15. Hertzog Heinrich der Eylffte zu Glogau / der Anno 1476. ohne Kinder gestorben / hat Crossen seiner jungen Gemahlin / Frauen Barbarä / Churfürsts Alberti zu Brandeburg Tochter / vermacht. Es kriegte aber deßwegen Hertzog Hans von Sagan mit Brandeburg / und verbrante ums Jahr 1477. die Vorstädte vor Crossen / und die Brücke / verderbte auch den Weinwachs. Endlich ward die Sach verglichen / daß er / der Churfürst / für die Ansprach der obgedachten seiner Tochter / zum Unterpfand / Zollich / Crossen / Sommerfeld und Bobersperg / haben solte; davon unten in Beschreibung Glogau / ein mehrers zu lesen. Im Jahr 1538. ist dieses Fürstenthum Crossen vom Käiser Ferdinando I. dem Hauß Brandeburg gar erblich überlassen worden: von welcher Zeit an / solches den Schlesischen Titul und Adler zu führen angefangen / und dieses Land von Schlesien gantz abgesondert / und unter die Neumärckische Cüstrinische Regirung gezogen; aber gleichwol den Titul absonderlich geführet: wie dann zu dem Reichstag naher Regenspurg / Anno 1640. der Herr Churfürst zu Brandeburg / wegen deß Hertzogthums Crossen besonders / den Herrn Johann Friederich von Löben / Verwesern dieses Hertzogthums / und Hauptmann zu Crossen und Zulchau / seinen Geheimen Rath / verordnet hat. Und weilen ins gemein Crossen unter die 16. Schlesische Fürstenthümer gerechnet wird: Als ist daher auch diese Stadt hieher gesetzt / und andern / die derglichen Crossen in Beschreibung Schlesien eingebracht / nachgefolgt worden. Anno 1481. den 17. Brachmonat / ist Crossen gantz und gar außgebronnen / also / daß nicht ein einiges Häußlein stehen geblieben. Die Kirch ist auch zu Grund- und die Keller mit den Häusern eingangen / auch sehr viel Menschen jung und alt / verfallen und umkommen: Allein die Dreß-Kammer / darab sich zu verwundern / ward erhalten; als man das Blut von einem Kalbe / so man eilends abstechen lassen / darein gossen hat; wie im II. Theil deß Curei Schlesischen Chronik / fol. 95. stehet. Also ist Anno 1631. diese Stadt / samt dem Schloß / von Mordbrennern / gantz in die Asche gelegt worden; nachdem sie die Schweden zuvor eingenommen hatten; welche die Munition kaum davon bringen konten. Die Käiserlichen nahmen hernach Anno 1633. die Thor und Mauren ein; die aber im Sommer Anno 34. von den Schwed- und Brandeburgischen / wieder erobert worden. Anno 1640. hielten sich noch Schwedisch-Stalhansische hierum auff: und Anno 42. lag das Schwedisch-Torstensohnische Kriegsvolck allhie.


Dobradin.

Ein Städtlein in Ober-Schlesien / und dem Fürstenthum Oppeln: weiter will sich hievon nichts finden lassen.


Falckenberg.

Ein Städtlein / an der Steina / in Ober-Schlesien / und dem Fürstenthum Oppeln / nicht sonders weit von der Stadt Oppeln / welches Anno 1428. den 24. April / die Hussiten auß Böheim eingenommen haben.


Festenberg.

Ein Städtlein / im Fürstenthum Oelß / nahend den Städten Oelß und Bernstat; davon sonsten nichts / noch zur Zeit / gefunden wird.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1650, Seite 225. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bohemiae_Moraviae_et_Silesiae_(Merian)_225.jpg&oldid=- (Version vom 2.4.2020)