Seite:Braunschweig Lüneburg (Merian) 026.jpg

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Hertzog Frantz Otto die Regierung angenommen / ist aber im Jahr 1559. vnbeerbet verstorben. Dahero seine beeden Brüdere / Hertzog Heinrich / vnd Hertzog Wilhelm / (weil ihr älterer Bruder Hertzog Friederich in der Schlacht vor Sievershausen / Anno 1553. tödtlich verwundet / vnd davon / nicht lange hernach / gestorben war) die Regierung wieder übernommen / vnd ingesampt bey zehen Jahr lang geführet. Im Jahr 1569. haben sich beede Herren Gebrüdere von einander gesondert / also daß Hertzog Wilhelm die Regierung deß Fürstenthumbs Lüneburg / hinfüro zu verwalten allein über sich genommen / vnd Hertzog Heinrichen das Ampt Dannenberg / vnd Kloster Scharnebeck vor sich behalten / dazu Ihm Anno 1592. nach tödtlichen Hintritt Hertzog Wilhelmen hochseliger Gedächtnuß / noch die Aempter Hitzaker / Lüchau / vnd Warbke / wiewol mit gewissem Vorbehalt / zugeleget. Inmassen dann alle jetztberegte diese Aempter / noch heutiges Tages hochbemeldeten Hertzog Heinrichen Christmilder Gedächtnuß / Herr Sohn / der Durchleuchtiger vnd Hochgeborner Fürst vnd Herr / Herr Augustus, Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / im Besitz hat.

Anno 1592. hat Hertzog Wilhelm der Jünger genant / regierender Hertzog deß Fürstenthumbs Lüneburg / dieses zeitliche Leben seliglich geändert / worauff Sr. Fürstl. Gnad. ältister Sohn / Herr Ernst / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / sich der Fürstl. Regierung vnternommen / vnd dieselbe biß An. 1611. da Er gleichfalls die Schuld der Natur bezahlet / geführet. Sr. F. Gn. haben darinn succediret dero Herr Bruder / Herr Christian / erwöhlter Bischoff deß Stiffts Minden / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / welcher biß ins 1633. Jahr / vnd also bey 22. Jahr sehr löblich regieret / vnd das Fürstenthumb Grubenhagen zu dem Lande Lüneburg gebracht / wie an seinem Orte mit mehren gedacht werden soll. Als dieser Löblicher Regent in vorbesagtem 1633. Jahr / den 8. Novembr. seliglich verschieden / ist auff dessen Herrn Brudern / Hertzog Augustum, den Aeltern / Erwöhlten Bischoffen deß Stiffts Ratzeburg / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / nicht allein die Regierung deß Fürstenthumbs Lüneburg devolviret / sondern auch nicht lange hernach Sr. F. Gn. vnd dero beyden damals noch lebenden Herren Gebrüdern / das durch Abgang / der Fürstlichen Wolffenbüttelischen Linie erledigte Fürstenthumb Braunschweig Calenbergischen Theils zugefallen. Welches aber S. Hertzogen Augusti, vnd dero Herrn Brudern / Hertzog Friederich Fürstl. Gn. hochseligsten Andenckens / Ihrer beyderseits Herrn Brudern / dem Durchleuchtigen vnd Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Georgen / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / deß Nieder-Sächsischen Kraises Generaln / (von welches tapffern Fürsten hochrühmlichen stetswehrenden Helden-Thaten / an andern Orten füglicher Meldung geschehen kan) im Jahr 1636. überlassen / vnd abgetretten. Es haben aber hochbemeldeten Hertzogen Augusti Fürstl. Gn. nach abgetrettener Landesfürstlichen Regierung / den Lauff ihres zeitlichen Lebens nicht lange mehr geführet / sondern denselben im Jahr 1636. den 10. Octobr. seliglich geendiget / vnd hochernantes dero Herrn Brudern / Hertzogen Friederichen / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / postulirten Coadjutoris deß Stiffts Ratzeburg / erwehlten Dombprobsten deß Ertzstiffts Bremen / Fürstl. Gn. die Regierungs-Last hinterlassen / die haben denselben / wiewol Sie sich dessen gern enthaben gesehen / weiln Sr. F. Gn. Gemühte mehr zur Ruhe geneigt gewesen / über sich genommen / vnd bey wehrenden letzten Kriegs Vnruhe / gleich Ihren Vorfahren / mit getrewer Landes-Vätterlicher Vorsorge gegen Ihre Vnterthanen / rühmlich verwaltet / auch noch diese deß Allerhöchsten Gnade erlebet / daß kurtz vor Sr. Fürstl. Gn. seeligen Hintritt / der allgemeine Friede in Teutschland / zu Münster vnd Oßnabrück / vermittelst aller Theile Vnterschreibung vnd Ratification / zum Schluß gebracht. Darauff S. Fürstl. Gn. am 10. Decembr. im Jahr Christi 1648. durch ein sanfftes seliges Sterbstündlein / auß dieser argen Welt zu der ewigen Frewde abgefordert worden. Zeit wehrender dero Regierung / ist Anno 1642. den 30. Martii,

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Braunschweig Lüneburg. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1654/1658, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Braunschweig_L%C3%BCneburg_(Merian)_026.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)