Seite:Chronica Herwigsdorff.djvu/65

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wolte. Drittens, beten wir ihm, er wolle doch bey S. Fürstl. Gnaden intrecediren, oder das Land dahin vermögen, daß sie es thäten. Und so Ihr. Edl. G. uns nicht ansehen wolte, doch so viel 1000 Menschen Heyl und Seeligkeit betrachten. Auf dieses mein Anbringen gab der Herr Hauptmann zu verstehen, daß ihme die Zeit seines Lebens nichts schwerers fürgefallen, denn das er Ambts wegen uns den gethanen Befehl anmelden müsse, und so er gleich für uns intercediren wolte, oder das Land darzu halten, so wäre er doch einmahl Ihr. Fürstl. Gn. beamter, müsse thun was ihm anbefohlen würde, wie ungerne ers auch thäte. Es möchte ihm auch solche Interceßion für eine Rebellion gedeutet werden. Wolte es das Land thun, wäre er seines Theils gern zu frieden. Auf solche Resolution gab ich zur Gegen-Antwort: Nachdem der Herr Hauptmann die Abschaffung an uns, allerdings, wie ihm anbefohlen, exequiren, und die Verwegerung zu iedes selbst eigner Verantwortung und Schaden wolle gestellet haben, uns auch alle Vorbitte abschlage, als würde zwar ein ieglicher von den Herrn Pastoribus vor sich seine Antwort thun, doch gebe ich demselben auf meinen Abschied zur Antwort: Weil ich in meiner Vocation an meine Zuhörer, und sie an mir gewiesen, so könnte ich mein Amt auf ein solches Untersagen, ohne violentis mediis oder ohne gewaltsamme Mittel nicht verlassen. Wolte demnach zuvor meiner anvertrauten Pfarr-Kinder Meynung vernehmen. Denn ich erkennete mich schuldig, bey meinen lieben Zuhörern als ein treuer Hirte, in solcher Verfolgung da nicht ich alleine, sondern auch zugleich meine anvertraute Schäfflein gemeynet, Leib und Leben zuzusetzen, wenn dieselben ordentliche, von GOtt zugelassene Mittel, ohne einigen Aufstand, darzu ich keines Weges rathen wolte, gebrauchen würde. Dieses beliebte allen meinen Hrn. Ambts-Brüdern, und war hiermit der Herr Hauptmann wohl zufrieden. Es ersuchten aber die Hrn. Pastores den Hrn. Hauptmann weiter, wenn es ja darzu kommen solte, daß sie weichen müsten, er ihnen doch wolle behülflich seyn, das ihnen etwas eine Erstattung für die ausgesäete Winter- und Sommer-Saat geschehen