Seite:Chronica Herwigsdorff.djvu/98

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versorget. Hierauf war er 2 Jahr der Hoch-Adel. Jugend Hofmeister, bey Hrn. Joachim Hildebrand von Hund auf Unwürde. An. 1715. ward er von dem Hoch-Edlen Herrn von Nostitz auf Ruppersdorff zu dessen einigen Sohns Hrn. Johann Heinrich Gottlob von Nostitz Hofmeister bestellet, und lebte in diesen Dienst 3 Jahr zu Ruppersdorf, biß dieser junge Herr von Nostitz 1717. die Universität Leipzig besuchte, da er denn 3 Jahr mit ihn in Leipzig verblieb, unter dieser Zeit ward ihn auferleget, daß er alle 14 Tage eine Predigt in der Universitäts Kirche halten solte, da es sich denn begeben, daß ein vornehmer Minister von Sachsen Weimar in seine Predigt kommen, darauf erfolget, daß er kurtz hierauf eine Vocation von Ihro Hoch-Fürstl. Durchl. Hertzog Wilhelm Ernst von Sachsen Weimar, als Diaconus bey der Haupt-Kirche allda erhalten. An. 1720. ist er allda Ober-Hof-Prediger, hernach Ober-Kirchen-Rath, Consitorial Assessori und Gymnasiarchen ernennet. Nach Absterben Hertzogs Wilhelm Ernsts, ernennte ihn der neue Hertzog Ernst August An. 1729. zum Beicht-Vater und dasigen General-Superintendenten, da er denn über die 130 Pfarren die Aufsicht hat. So viel was mir sein Herr Vater von ihn aufgezeichnet. Seine vielen Schrifften können hier nicht angemercket werden.

Die hier gebohrnen gelehrten Pfarr-Söhne/ Christian und Gottfried Vopelius, wie auch M. Christian Gottlob Weise/ sind bereits oben vorkommen.

Herr Daniel Bergmann/ so eine zeitlang Ober-Richter allhier gewesen/ (wie oben bey denen Ober-Richtern zu ersehen/) ward 1644. zu Haugsdorf gebohren/ sein Vater Friedrich Bergmann war Schulmeister und Verwalter zu Ebersbach/ und hierauf 32 Jahr hier Ober-Richter/ die Mutter aber Frau Helena/ Herrn Eckarths/ Pastoris zu Haugsdorff Tochter. Diese Eltern liessen ihn studiren/ daher er denn auch vielmahl geprediget hat. Endlich ward er als Gärtner zum Schlegel begraben An. 1718. den 20 Jul. seines Alters 74 Jahr 27 Wochen und 4 Tage. Diß ist noch von ihm merckwürdig/ daß er ihm seinen Sarg viel Jahr vor seinen Tode machen lassen/ wie er mir denn/ denselben selbsten gewiesen.