Beweis. Zunächst betrachten wir den Fall, daß eine ungerade Primzahl und ist. Wir nehmen an, es fände sich im Gegensatz zu unserer Behauptung eine rationale, in der Diskriminante von aufgehende Primzahl ‚ welche nach ist. Es sei , ferner eine Primitivzahl nach , und man nehme aus der Gruppe des Körpers die Substitution . Ist ein idealer Primfaktor von im Körper , so ist das Primideal , wegen nach , nach Satz 119 von einem Grade ; mithin ist nach Satz 129 der Zerlegungskörper des Primideals von einem Grade ; die übrigen Primfaktoren von sind dann
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während , d. h.
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(39)
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wird. Desgleichen gelten auch für die zu konjugierten Primideale die entsprechenden Gleichungen
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(40)
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Nach Hilfssatz 15 gibt es eine ganze Zahl in ‚ so daß die beiden Zahlen und den aus und zusammengesetzten Körper bestimmen, und für welche obendrein gleich der -ten Potenz einer Zahl in wird. Da und zwei ganzzahlige Funktionen von sind, welche im Sinne der Kongruenz nach keinen gemeinsamen Faktor haben, so gibt es drei ganzzahlige Funktionen , , der Veränderlichen , so daß
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ist, und hieraus folgt
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wo eine Zahl in ist. Wegen der vorhin bewiesenen Gleichungen (39) und (40) für die Primideale läßt sich als eine solche ganze oder gebrochene Zahl schreiben, daß Zähler und Nenner keinen der Primfaktoren enthalten und daher zu prim sind; das gleiche gilt somit von der Zahl . Wir setzen in solcher Weise, daß eine ganze, zu prime Zahl in und eine ganze rationale Zahl bedeutet. Der Körper wird dann auch durch die beiden Zahlen und bestimmt. Die Relativdiskriminante der Zahl in bezug auf ist , und da zu prim ist, so ist mithin auch die Relativdiskriminante von in bezug auf prim zu . Da andererseits auch die Diskriminante von nicht durch teilbar ist, so ist nach Satz 39 auch die Diskriminante von und folglich nach Satz 85 auch die Diskriminante des Körpers prim zu ‚ was unserer Annahme widerspricht.