Beweis. Nach dem Beweise des Hilfssatzes 23 ist jede ganze Zahl in in der Gestalt
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und folglich auch in der Gestalt
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darstellbar, so daß , , …, , und , , …, ganze Zahlen in sind und überdies zu prim ausfällt. Infolge des letzteren Umstandes können wir
,
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setzen in solcher Weise, daß , , …, ganze Zahlen in sind. Es sei nun
, , ,
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wo , , …, ganze rationale positive Zahlen bedeuten sollen; wir setzen
.
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Da in sich und nach erweist, so folgt
, .
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Ist nun die vorausgesetzte Zahl, für welche nach wird, so erhalten wir weiter
, ,
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also auch
, .
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Folglich ist eine Zahl in mit der Kongruenzeigenschaft nach . Wir finden nun mit Rücksicht hierauf leicht eine ganze rationale positive Zahl derart, daß die Norm der Zahl im Körper der Kongruenz
,
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(89)
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genügt; dann erfüllt die ganzzahlige Funktion
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die Bedingungen des zu beweisenden Hilfssatzes 25. Denn es ist offenbar , wo eine ganze Zahl in bedeutet. Hieraus ergibt sich leicht durch eine ähnliche Betrachtung wie auf S. 263:
, .
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(90)
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Andererseits erkennen wir unter Berücksichtigung der Kongruenzen
, ,
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