Das entsprechende Produkt für den Körper lautet
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wo rechter Hand alle Primideale von durchläuft und die Norm der Relativnorm von in , d. h. die Norm in bedeutet. Es ist dann
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(34) |
Wir unterscheiden nun unter den Primidealen diejenigen, die durch Zerlegung irgendeines Primideals in entstehen, und diejenigen, die Primideale in sind. Wegen Satz 9c fällt, für die ersteren gleich einem Primideal der Hauptklasse in aus; für die letzteren dagegen ist gleich dem Quadrat eines Primideals in , welches nicht der Hauptklasse in angehört. Mit Rücksicht hierauf wird
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und hieraus folgt wegen (32)
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diese Gleichung liefert, wenn wir zur Grenze übergehen, mit Rücksicht auf (33), (34) den verlangten Beweis der Formel (31).
Es sei endlich ein völlig beliebiger Zahlkörper. Wir treffen folgende Festsetzungen, in denen gar keine beschränkende Annahme für liegt:
1. Unter den konjugierten Körpern gebe es eine beliebige Anzahl reeller Körper.
2. Die Anzahl der Idealklassen des Körpers , im engeren Sinne verstanden, sei eine beliebige Zahl .
Ein in bezug auf relativ-Abelscher Körper heiße unverzweigt, wenn die Relativdiskriminante von in bezug auf gleich ausfällt, oder, was das nämliche bedeutet, wenn es in kein Primideal gibt, das durch das Quadrat eines Primideals in teilbar wird. Wir stellen dann folgende Theoreme auf, die im vorstehenden für gewisse besondere Fälle bewiesen worden sind, deren vollständiger Beweis jedoch, wie ich überzeugt bin, auf Grund der von mir angegebenen Methoden gelingen muß:
Satz 14. Es gibt in bezug auf stets einen völlig bestimmten relativ-Abelschen unverzweigten Körper vom Relativgrade ; dieser Körper heiße der Klassenkörper von . Der Klassenkörper enthält sämtliche in bezug auf relativ-Abelschen unverzweigten Körper als Unterkörper.
David Hilbert: David Hilbert Gesammelte Abhandlungen Erster Band – Zahlentheorie. Julius Springer, Göttingen 1932, Seite 508. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:David_Hilbert_Gesammelte_Abhandlungen_Bd_1.djvu/525&oldid=- (Version vom 31.7.2018)