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bis „Zwölfzig“ steigert. Hund bedeutet ursprünglich Dekade, Zehnheit, und nicht „100“ (welche Zahl der Angelsachse vielmehr mit hundteontig [„Zehnzig“] ausdrückt), und kommt noch bei Aelfred in der Bedeutung centum nur im Plural vor. Das Wort hundred kommt spät auf (was gegen Pangerman. Ursprung der Hundertschaft spreche [?]). Erst um 1000 beginnt die Bedeutung Kleinhundert zu überwiegen, die Ulfilas und Altnordisch nur durch ein besonderes Wort bezeichnen konnten. Wara im Anglonormann. Latein ist nicht warectum [vervactum] sondern Agsächs. waru (defensio). – Pell, The long hundred (Archl. R. 1890, 460), hält seine Irrthümer aufrecht. Wara terra bedeute (da waru = cives): Boden der Gemeinde [!?], 1 Acra wara bei Zweifelderwirthschaft je 1 Acker in beiden Fluren, bei Dreifelderw. in 3 Fluren. Schritt man zu dieser höheren Cultur, so erhielt der Besitzer von z. B. 12 Acres wara (= 24 Fläche) nunmehr je 8 Acres in den drei Fluren, womit nicht die Ausdehnung, aber der bebaute Theil, und demgemäss die Besteuerung (auf 16 Acres) stieg. Die Urk. v. Ely 1332, die er anführt, wäre, selbst wenn er sie richtig erklärt [?], zu spät zum Beweise. – Round: Churchscot in Domesday (EHR 1890, 101) steckt in der Martini zahlbaren Weizenabgabe (24 Garben zu 3 Fuss Umfang machen 1 Thrave). Die Stadt Derby zahlt sie dem König; die Kirche empfängt also diese Steuer nicht [mehr]. Ders. weist auf eine sich auf Domesday beziehende Landaufnahme aus K. Stephans Zeit hin Antiq. Nov. ’89, 218; vgl. DZG III 224,3. – Tancock zeigt Ath. 7VII88, 34 Domesday’s gerichtliche Giltigkeit im 14. Jh. – W. de G. Birch, Domesday book; a popular account of the Exchequer ms. (Soc. prom. christ. knowl. ’87) zieht geschickt und übersichtlich die beste Literatur, auch periodische und in Deutschland nicht zugängliche, aus, meist ohne den Anspruch eigener Prüfung, beschreibt die Hss. (auch die im folgenden Jahrhundert gefertigten ähnlichen Grundbücher sowie die Auszüge daraus) ausführlich und flicht sogar ungedruckte Stücke aus Hss. ein, mit neuem Stoff. Dagegen lässt die Erklärung der Rechts- und Wirthschafts-Alterthümer öfters Methode vermissen. Höchst dankenswerth ist die Liste der Titel von Büchern, die den Text des D. oder Theile (einzelne Grafschaften) daraus wiederholen oder erklären. [Schon Agard druckte hinter Reg. hon. Richmond p. 5 aus der erst neuerdings edirten Inquisitio Cantabrig.; auch Hearne’s Liber niger ist nachzutragen.] Zur ersten Einführung ist das Büchlein warm zu empfehlen. – 0Ewald, Paper a. p. (s. o. S. 2) behandelt „Domesday“ kurz nach älterer Literatur [wohl gleich Encycl. Britan. VII 350]; Ath. 6XII90, 775; SatR. 2VIII90, 146. – 0Hobhouse, Domesday map of Somersetshire, for the Somersets. archl. soc.; vgl. Antiq. Sept. ’90, 132.

Urkunden einzelner Gegenden. Cartularium prioratus de Gyseburne, Ebor. dioec., ord. s. Augustini, fundati 1119; I (Surtees soc. ’89), [ed. W. Brown]. Die Einleitung erzählt die G. Guisborough’s seit etwa 1060; Robert Brus gab es um 1020 an regulirte Chorherren, und die Bruce blieben weiterhin die freigiebigsten Gönner. Die Gründungsurkk. sind zweifelhaft. Um 1250 schenken viele Kleinfreie Bündel von weit in Gemenglage zerstreuten Aeckern. Die um 1240 gebaute zweite Kirche verbrannte

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 193. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_194.jpg&oldid=- (Version vom 19.2.2023)