haben sollen. Das Tridentinische Concil erklärte auch, dass das Buch Tobias buchstäblich wahr sei, und dass Derjenige, der nicht daran glaube, der Kirche nicht mehr angehören solle. Der Gläubige also, der sich durch die Beschlüsse dieses Concils für gebunden erachtet, geniesst neben vielen anderen Vortheilen auch den, dass sich für ihn die hübschen Wunder des Buches Tobias wirklich zugetragen haben.
Der Sachverhalt ist in Kurzem Folgender: Tobias war ein frommer Jude, der sich aus diesen beiden, eben angeführten Gründen, wahrscheinlich aber mehr aus dem letzten Grunde, binnen Kurzem ein bedeutendes Vermögen erwarb. Er lebte im Exil zu Ninive, denn die Handlung spielt in jener schönen Zeit, da der verdienstvolle König der Assyrier, Salmanassar, dem Reiche Israel ein Ende gemacht und die Juden in die Gefangenschaft geführt hatte. Als dieser jedoch, der den Tobias begünstigt hatte, starb, bestieg sein Sohn Sancherib den Thron, der den Tobias des Vermögens beraubte, dieses Besitzes jedoch sich nur kurze Zeit erfreute, da der Judenfeind
Daniel Spitzer: Das Herrenrecht. L. Rosner, Wien 1877, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Das_Herrenrecht_Spitzer_Daniel.djvu/58&oldid=- (Version vom 31.7.2018)