Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 056.png

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Oder / Peene / Tollenze / Schwine / Reckenitz / Rege / Ihna / Persant / Stolpe; Ohne was das frische Haff darzu hilfft / darein die Oder / Plöne / Dievenow / Schwine / Peene / und Ucker / fället; wird aber fürnemblich durch die Peene / Schwine / und Dievenau / an die Ost-See gehänget / dahero die Fischerey dero Orthen sehr fürträglich. Grosse See / und Morast / gibt es in Pommern viel; unter denen der Dammische See bey Stetin / Maduje / Wackenis. Saltz wird in den grossen Städten auß den Spanischen Boh oder groben Meer-Saltz klein gesotten. In Hinter-Pommern hat es an etlichen Orthen schöne Gehöltz / und gute Jagten. Berge sind darinne nicht viel / als was gegen der See ligt / unter denen die bekantesten / Reshöut / Revecoll / die Wad-Säcke / und besser ins Land nach Cassuben / der Gollenberg am rauschenden Wasser; Item etliche Vorgebürge im Lande zu Rügen. Die Pommern sind vollblütige starcke Leuth / und also der Sanguinischen Complexion sehr verwandt / dennoch nicht gar freundlich / sondern etwas unhöfflich und murrisch aber einfältig / und gegen bekante treuhertzig. Und dieses sagt der erwehnte Nehel. Es hat im Jahr 1639. Johannes Micraelius, Rector der Raths-Schule zu Stetin in Pommern / ein grosse Beschreibung deß Pommerlands / in 4. herfür geben / auß welcher wir folgendes ziehen / und denen / so solches grosses Buch nicht haben / hieher setzen wollen. Das Pommerland hat vorzeiten viel weitere und grössere Grentzen / als jetzund / gehabt. Denn Ostwerts hat darzu gantz Pomerellia / oder / wie mans von den gefaltenen Paltröcken / die sie drein getragen / nennet / Cassuben gehöret / so weit es sich zwischen der Weyssel dem Meere / der Wipper / Trage / und der Notetz erstrecket / und darin die schöneste Städte / Schlösser / Flecken / und Dörffer / gelegen seynd / als Dantzig / neben dem Feld Closter Olive / und dem kleinen Werder / Pautzke / Mewe / Sweze / Tauchel / Nakel / alle Städte mit ihren Schlössern / Dirschaw / Schönecke / Stargard / Neuenburg / Hammerstein / Friedland / Conitz / und andere Städte mehr / wie auch underschiedliche Schlösser / als Michlow / Mosewantz / Talckenburg / Subiß / Schluchow / Lauterberg. Aber dieses grosse Land ist von den Hinter-Pommerischen Fürsten / so die geregete Städte und Schlösser meistentheils drin gebauet / auff die Cron Poln gebracht / und Mestovinus II. da Er keine Männliche Leibes-Erben hatte / hat es / auff Begehren der Landstände nicht an seine nähiste Vetter / die Vor-Pommerische Herrn / sondern an seines Vatern Schwester Helenae Sohnes Sohn / und also seinen Oheim / und Blutsverwandten im dritten ungleichen Grad / gebracht / doch mit dem Beding / daß Er Ludberg / oder Ludgard / ein Fräulein auß Mechelenburg / Hertzogs Barnimi I. Enckel / auß seiner Tochter Anastasia / heuratete. Sudwerts hat Pommern sich weiter ins Land / so wol auff disseit der Oder in die UckerMarck / als auff jenseit in der NeuMarck erstrecket. Dann es ist in der UckerMarck nicht allein Prentzlow / Angermünd / Aderberg / Schweet / und Vierraden / sondern auch Stargard / und Friedland Pommersch gewesen. Aber endlich ist die Ucker-Marck von Barmino I. Johanni I. dem Churfürsten zu Brandenburg / im Jahr 1239. zum Brautschatz mitgeben worden / als Er Ihm seine Tochter Hedwig hat beylegen lassen. Nach der ersten Brandeburgischen Linie Abgang aber haben sich umb solches Land die Pommeren / Märcker / und Mechelnburger / hefftig gerissen. Und obwol Prentzlow / mit andern umbligenden Oerthern / von den Pommeren übermeistert ward / so ist doch solche Stadt wieder / durch beharrliche Kriege / in der Brandenburger Hände gerathen. Stargard kam erstlich an die Mechelnbürger / und ward ihnen hernach / als es ihnen von den Märckern genommen worden / wieder zu der Zeit eingeraumet / da Churfürst Albertus seiner Tochter diese Herrschafft / beneben Neuen-Brandeburg / zur Außsteuer mitgab. Friedland aber haben die Mechelnburger / nach dem sie sich einmal dessen bemächtiget / immer fort behalten / und drüber mit den Märckern insonderheit viel Kriege geführt. Also hat auch Pommern auff jenseit der Oder das gantze Land verlohren / so zuvor zum Stetinischen Hertzogthum gehöret / und nunmehr / nach deme es durch viel Kriege zur Marck gebracht ist / die Neu-Marck genennet wird. Westwerts auch erstreckte sich Pommern biß an den Fluß die Warnow / und fieng sich nahe bey Rostock an. Endlich gieng es Nordwerts viel weiter in das Balthische Meer / welches aber allgemach umb

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 056. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_056.png&oldid=- (Version vom 18.2.2023)