Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 496.png

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Ehe wir aber diesen Eingang schliessen / wollen wir noch 2. Autores anhören / was sie vom Liffland ins gemein berichten. Und zwar / so sagt / unter vielen andern / Dav. Chytraeus lib. 1. Saxoniae, daß Anno 1206. der Reussen Hertzog Vieseus, zu Cocenhusen / seinen Sitz gehabt habe: und im 10. Buch / daß umbs Jahr Christi 1190. die Christliche Religion / am ersten / von Meinardo, einem Segebergischen Mönch / und Priester / welchen die Kauffleuthe von Bremen in Liffland gebracht / alda geprediget / und er vom Bapst Alexander dem Dritten / zum ersten Lifländischen Bischoff gemacht worden; der seinen Sitz an das Wasser Duna gelegt / an den Orth / da sein Nachfolger / Bertholdus, der Stadt Riga Anfang gemacht; sonderlich aber habe der dritte Bischoff Albertus die Christliche Religion / und Gebieth / in Liffland außzubreiten angefangen / welcher / als er vom Bapst Innocentio 3. bestättiget / den Schwerdt-Bruder Orden / unter ihrem Meister Vinnone, zu sich genommen / durch dessen Hülff er Kockenhusen (so / ohne Zweifel / das obgemeldte Cocenhusen seyn wird / an der Duna / so hernach deß Ertzbischoffs von Riga fürnehmstes Schloß gewesen; item / folgends Wenda / Aseerad / und Segewold / eingenommen; die Stadt Riga mit einer Mauer umbgeben / und die Bischöffliche Kirch am ersten darinn erbaut; auch 2. Geistliche Collegia, eins zu Leal / (dessen Bischoffs-Sitz zu Habsal gewesen / hernach von dannen nach Arensburg in Oesel versetzt worden /) und das andere zu Uggenussa gestifftet / dessen Sitz / als Albertus / und Volquinus der Meister / der dem Vinnoni succedirt / das Reussische Derbatische Schloß Anno (1230.) mit Gewalt erobert / Bischoff Hermann der erste nach Derbat verlegt / welcher selbiger Stadt / und deß Closters Falkena erster Anfänger gewesen. Als gedachter Ordens-Meister Volquinus von den Lithauern erschlagen worden / so hat ihme Hermann Falko nachgefolgt / von welchem die Reussische Stadt Plesko eingenommen / aber im Jahr 1244. wieder verlohren worden. Auff obbesagten Bischoff Albrechten von Bremen / zu Riga / ist gefolgt Nicolaus, / und auff diesen Albertus, der erste Ertzbischoff zu Riga. Siehe unten Riga / und von den Bischoffen / wie auch den Heermeistern deß Ritter-Ordens in Liffland / ihn / den Chytraeum, mit mehrerm: der auch sagt / daß Marggraff Albrecht zu Brandenburg / Hochmeister in Preussen / Anno 1513 [1] etlich tausend Gülden / vom Liffländischen Ordens-Meister / Waltern von Plettenberg / angenommen / und selbigen Orden / welcher nun etlich hundert Jahr / unter dem Preussischen Hochmeister gewesen / von dem Eyde / und Pflicht / auff ewig ledig gelassen: von welcher Zeit an / der Liffländische Meister ohnmittelbar dem Käyser unterworffen / und ein Reichs-Fürst gewest seye: welches dann etlicher massen wider deß obgedachten Hennings Bericht lauffet. Er Chytraeus sagt ferner / daß obernanter Herr Gotthard Kettler / der geweste letzte Ordens-Meister in Liffland / und erste Hertzog in Churland / (von welcher Erhöhung er lib. 20. fol. 529. handelt /) auß dem fürnehmsten Adel / deß Hertzogthumbs Berg / herkommen sey. Anno 1583. habe der König in Polen die neue Gubernations-Form in Liffland außgehen lassen / in welcher / an statt deß Ertzbischoffs zu Riga / und der andern Bischöffe / so in den nächsten Kriegen abgethan worden / und gestorben / ein neuer Bischoff / und Domherr / zu Wenda zu stifften: beede Religionen / die Augspurgische Confession / und Catholische Religion / zugleich zu gedulden; von den dreyen Praesidenten / zu Wenda / Derpt / und Parnow / und dem Obristen Gubernatorn in Liffland / so zu Riga seinen Sitz haben solte; von den Landgerichten / Landtägen / an welche zu appelliren; von der Execution; von dem Landrecht / Landfrieden / Handlungen / oder Kauffmannschafften / Anordnung geschehen. Und dann / so schreibet D. Laurentius Müller / Fürstlicher Churländischer Hoffrath / in seinen Polnisch-Liffländisch-Moschowiterisch-Schwedischen / und andern Historien / vom Liffland / unter anderm / also: König Steffan in Polen hatte ein gut Werck für der Hand / vermocht es aber nicht zu erheben. Dann er hatte die Unteutschen Bauren / in Liffland / (die man auch die Lübischen / und die Esischen / nennet) bescheiden / ließ ihn vorhalten / daß Ihr Majestät ein Mitleiden mit ihnen trügen / daß die vorige Zeithero ihre Junckern / oder Herrschafft / dieselben so leibeigen gehalten / und täglich / ja alle stunden / in aller Arbeit ohn Unterlaß gezwungen / und so sie etwas verbrochen / sie gepeitschet / oder wie es

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vergleich mit Exemplar von Google Books
Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_496.png&oldid=- (Version vom 18.5.2023)