Seite:De Merian Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae 017.png

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I. Zürich / Tigurum.

Diß ist ein sehr alte Statt / deren Anfang man nicht eygentlich wissen kan. Dann was man von einem König Thurico (so die kleine Statt sampt dem Schloß / jetzt auff dem Hoff genant / auff der lincken Hand /) vnnd vom König Suevo (so die Grössere zur Rechten viel hundert Jahr vor Christi Geburt / sollen erbawet / vnd sie Duregum gleichsam zweyer König Statt / genant haben / darauß folgends Turich / Turregum, vnd Terregum, gleichsamb ein Thurn / vnnd Schrecken der Könige worden) vorgibet / das ist ein vbelgegründ vnd vngewisses Ding. Zu der Römer Zeiten aber sein die Tigurini oder Züricher bekand worden / in deme sie mit den Cimbris wieder sie gekrieget / vnd hernach vom Julio Caesare vberwunden worden: Von welcher Zeit an sie vnter dem Römischen Reich / folgends aber / sampt den newen Inwohnern / den Alemannern / vnter den Fränckischen Königen / vnd dann nachgehends vnder den Teutschen Käyseren (von welchen sie / sonderlich vom Friderico II. vnd Rudolpho I. viel Privilegia bekommen haben) gewest seyn: Biß sie sich endlich An. 1351. mit Lucern / Vry / Schweitz vnd Vnderwalden verbunden / gleichwol von dem Reich nicht gantz begeben / wie sie dann in den alten Reichs Registern zu finden / auch so wol sie / als die Probstey daselbsten / von den Teutschen Käysern / die Confirmation ihrer Regalien / vnd Freyheiten / auch die Belehnung erlangt. Vnd haben die von Zürich lange Zeit Vögte vom Reich gehabt / welche im Königl. Schloß gewohnet / Kasten-Vögt vnnd Schirm-Herren beyder Gestifften gewesen / die vmligende Landschafft regiert / vnd das Hoch-Gericht zu Zürich gehalten: Benebens aber in Burgerlichen Sachen / auch die Richter / so durch die Geistliche erküst wurden / regiert haben / biß Anno 1400. die von Zürich vom Käyser Wenceslao die Reichs Vogtey bekommen / daß sie einen Vogt auß ihrem Rath haben wöhlen mögen / so vber das Blut zu richten gehabt. Es ist die Statt lange Zeit / nemblich von ihrer letzten Zerstörung / (so zu deß Ersten Christlichen Königs in Franckreich / Clodovaei / Zeiten / von den Alemannern beschehen) her / vnbeschlossen gestanden / biß Käyser Carolus Crassus, der ihr die Müntz Freyheit geben / beyde die kleiner vnd grössere / oder mehrere Statt mit Mawren / Gräben vnd Thürnen / zu vmbziehen angefangen: Wiewol solches Werck erst bey Käysers Otthoni Magni Zeiten / vnd dem Einfall der Vngarn / vollbracht worden ist: Der ausser Stattgraben aber war zu den Zeiten Käysers Friderici II. noch nicht gar vollendet: Vnd ward sie erst An. 1404. mit Steinen besetzt. Vnd daher weil sie so frey offen / wie ein Dorff gestanden / soll es kommen / daß man noch Auff Dorff vnd in Nider-Dorff / von theils Enden daselbst sagen solle. Anno 1642. den 30. Aprilis / ist diese Statt zu befestigen angefangen worden / also / daß diß Werck vmb die grössere Statt vnten / von der Limmat an / biß oben zu dem See / in selbiger bergichter situation, biß zu Außgang diß Jahrs / dahin gebracht worden / daß es sich damaln allbereit wol hat sehen lassen: vnd ist solche Befestigung hernach fortgesetzt worden. Sonsten hat Sie herrliche Gebäw / saubere reine Gassen vnd schöne Brücken. Dann die Statt an einem See / vnnd zwar zu allervnterst / vnd am Ende desselben / da der Fluß Lindmat wider darauß gehet / auff beyden seiten solches Flusses / vnd an einem gar lieblichen Ort / zwischen zweyen fruchtbaren Bergen liget / da der Boden herumb an Wein vnd Korn fruchtbar ist; wiewol der Wein gemeiniglich etwas herb / vnnd wegen der Berge nicht zur vollkommenen maturitet gelangen kan: Aber zeitig / oder vielmehr mild wird / wann man ihn etlich Jahr im Keller ligen läst. Besagter See hat von der Statt den Namen / vnnd solle der Vndere auff 20. tausend Schritt lang / vnd 3000. Schritt breit seyn / so ihr der Statt gehörig: der Obere aber bey 8000. Schritt in der Länge vnd 3000. Schritt in der Breyte haben: Daß also die Länge beyder See von 28000. Schritten / wie / wol theils 30000. darauß machen wollen /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae. , Frankfurt am Main 1654, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Helvetiae,_Rhaetiae_et_Valesiae_017.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)