Seite:De Merian Sueviae 008.jpg

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auß kaufft worden. Man achtet aber / dieweil die Rhätier ihme dem Keyser so trewlich beygestanden / daß es mit ihnen deßwegen so weit kommen / das sie folgends für freye Leut geachtet / vnd gehalten worden seyn. Der Rhätische Adel ward auch von vielen Reichsbeschwärden erlediget / vnd mit allerhand Privilegien begabet. Obgedachten Keyser Conrado IV. hat sein einiger Sohn / auch Conradus, vnd von den Welschen / wegen seiner Jugend / Conradinus genant / der letze Hertzog in Schwaben / Anno 1253. succedirt; welcher / als er sich Anno 1267. / nacher Italien rüstete / alles / was er in Teutschland gehabt / entweder gantz / vnd gar verkaufft / oder versetzt / vnd verpfändet hat. Vnd da ihme zu Neaples / den 26. Tag Octobr. Anno 1269. (welcher wider die meisten / so das vorgehende 68. Jahr setzen / zu mercken / das Haupt abgeschlagen worden / vnnd also er ohne Leibs-Erben dahin gangen / vnnd kein Fürst von Schwaben mehr übrig gewesen / so ward dises ledig Fürstenthumb in viel vnderschiedliche Theil zerzogen. Vnd ob gleich wol Graf Rudolph von Habspurg / als er hernach Römischer König ward / das Hertzogthumb Schwaben seinem Sohn Rudolphen verliehen; so ist doch solches nit mehr / wie zuvor / gantz gewesen. Dann viel / ja der mehrertheil seiner Glieder / durch Kauff / Versatzungen / vnd in mancherley ander Weg / zum Theil in die Freyheit / zum Theil vnter andere Herrschungen schon allbereyt gerathen waren. Was von Rhätischen Landen bißher dem Hertzogthumb Schwaben zugehört hat / ist diser Zeit vom selbigen auch ledig worden. Vnd stund die Behrrschung Rhätischer Landen / mehrertheils bey dem Bischoff von Chur / bey dem Abt zu Disentis / bey den Grafen zu Bregentz / Montfort / Werdenberg / Windeck / Sargans / Realt / Masox / Mätsch / Tyrol / Taufers / Cläven / etc. bey den Freyherrn von Aspermont / Retzüns / Bellmont / Vatz / Montalt / etc. bey etlichen vom Adel / vnd bey Gemeinden / die frey waren. Alle herrscheten für sich selbst / oder durch ire nachgesetzte Amptleut / erkanten mehrertheils den Keyser / vnd das Reich / für ihr Haupt / vnd Lehenherrn / vorbehalten / was ein jeder eygenthümblich besaß. Waren ferner weder dem Hertzogthum-Schwaben / noch andern / vnterworffen; wie hievon / den Orten in alt Rhätien; vnd denen im Schweitzerland / so etwan theils zu Schwaben gehört haben / in Topographia Helvetiae; vnd von den Elsassischen / Sund- vnd Brißgäwischen Orten in einem besondern Tractat / gehandelt wird. In diesem Gegenwärtigen aber die übrige fürnembste Rhätische / so der Zeit noch zum Schwabenland gerechnet werden; sampt den Schwäbischen Stätten / vnnd Orten / selbsten / derselben alten / vnd jetzigen Herren / vnd was etwan da denckwürdigs vnnd wunderliches vorgangen / eingebracht werden / etc.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite VI. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_008.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)