Seite:De Merian Sueviae 021.jpg

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Ja offtmals den Bischoffen selbst / vmb ein genandt Gelt / oder auff Bitt / jhres Gefallens / verliehen: Dahero dann der Bürgerschafft nicht ein geringe Dienstbarkeit / vnd jmmerwärender Zanck vnd Hader entstanden.

Anno 1272. hat der Bischoff die Jurisdiction / vnnd Gebiet vber die Juden / so in der Statt Augspurg wohneten / vnd zwey Jahr darnach / noch viel andere Gerechtigkeiten mehr / dem Rath / vmb ein benandte Summa Gelts / vnnd auff eine bestimpte Zeit verliehen / vnd versetzt: Nach verflossenem Termin aber gantz vnd gar eygenthümmlich verkaufft. Käyser Rudolph hat hernach Anno 1275. Berchtolden von Müllhausen zu einen Landvogt vber das Gebiet vnnd Burgerschafft verordnet: Doch nichts destoweniger hat Bischoff Hartmann / in folgendem Jahr / Heinrichen Schöngawer / einen Geschlechter / zu seinem Burggrafen allhie gemacht: Gedachter Käyser aber / hat nicht allein deß Käyserlichen Landvogts Gewalt durchauß von deß Bischofflichen Burggrafen Jurisdiction vnderscheiden / vnd bestimmet / sondern auch ernstlich verbotten / daß kein Burger hinfüro mehrgemelter Aempter eines begehren / viel weniger verwalten solte. Vnd waren folgendts vmbs Jahr 1289. Landvogt Allbrecht Graf zu Hohenburg / vnd Stattvogt Sibotto, oder Sebald von Mülen / vnd Käyser Henricus VII. hat zum Statt- vnd Land-Vogt gesetzt / Graf Cunraden von Kirchberg / welcher alsbald / dem Gericht beyzuwohnen / Cunraden von Buichs / zum Schultheissen / oder Vntervogt / jhme erkieset hat.

Anno 1553. ist Eberhard von Freyberg / ein Ritter / mit Bewilligung deß Käysers / auff Erforderung deß Raths / der Statt / vnd Augspurgischen Gebiets Landvogt / oder oberster Anwald worden / welcher alsbald auch Georgen Pruy / den alten Stattvogt / in seinem Ampt bestättiget hat. Käyser Ludovicus IV. hat der Statt die Freyheit geben / oder vielmehr die vorige bestättiget / daß die Burger an kein anders außländisch Gericht mögen geladen werden / sondern allein vor dem Statt- vnd Landvogt zu erscheinen schuldig seyn. Vnd ist vorhero die alte Ordnung / daß kein Burger / bey Verlierung deß Burgerrechts / vnd aller desselben Gerechtigkeiten / deß Stattvogt- vnd Burggrafen-Ampts / in dieser Statt sich anmassen / oder eintringen solte / ernewert worden. Anno 1401. hat Käyser Rupertus Augspurg mit einem newen Privilegio begabet / daß die Bürger nirgend anderswo / dann vor jhrem Gericht / mit Recht vorgenommen werden möchten. Daher An. 1468. jhr zween allhie geköpfft wurden / welche wider jhr Bürgerliche Pflicht / vnnd Eyd / ja auch wider die Freyheit jhres Vatterlands / jhr Mitbürger in frembden Gerichtszwangen / sonderlich aber an dem Westphalischen Gericht / mit Recht fürgenommen hatten.

Anno 1426. hat ein Rath alhie beym Keyser Sigismundo erlangt / daß die Vogtey der Statt Augspurg von keinem Käyser nimmermehr verkaufft / oder verpfändt werden möchte: Item / daß ins künfftige beydes die Land- vnd Stattvögt allhie / auff- vnnd anzunehmen / ja auch dieselbe abzusetzen / dem Rath jederzeit freystehen solte / jedoch mit dem Vorbehalt / daß der vom Rath angenommene Land- oder Stattvogt / dem Käyser / dieselbe zu confirmiren / zuvor namhafft gemacht / vnd fürgestellet würde. Eben dieser Käyser / gab der Statt die Freyheit / daß sie so wol zu Friedens- als Kriegszeiten / Trumpeter vnnd Zinckenbläser offentlich halten möchte.

Anno 1473. verglich sich Käyser Friederich mit der Statt Augspurg dahin / daß der Rath hinfüro nicht mehr / dann 400. Gülden in Gold / für gemeiner Statt Schatzung / welche man die Reichsstewer nennet / vnd die Römische Käyser von diser Statt jedes Jahr einzunehmen / zuerlegen solte schuldig seyn. Die nächste Jahr ist jr monatlicher Anschlag 25. zu Roß / vnnd 150. zu Fuß / oder an Gelt 900. Gülden / einfacher Contribution / zum Römerzug / gewesen.

Anno 1541. gab Käyser Carolus V. der Statt Augspurg das Privilegium, daß man weder von einer Bey- noch Endurtheil deß Raths / oder Stattgerichts / appelliren dorffte / wofern die strittige HauptSumma sich vber 400. Gülden nicht erstreckte. Item / Anno 1551. daß die Statt Zollfrey seyn solte / mit allen jhren Sachen / was sie dahin führeten /

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_021.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)