Seite:De Merian Sueviae 024.jpg

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deß Käysers / abermals geändert / vnd an statt der 3. Burgermeister von Geschlechtern / 3. andere / durch deß Raths Stimme erwöhlet / als einer von der grössern Gesellschafft der Geschlechter (in welche man durch Heurathen zu derselben Töchtern kommen muß) der Änder von den Kauffleutstuben / vnd der Dritte von den Handwerckern: Die drey vbrige waren Geschlechter. Vnd dann / so wurden auch den drey Bawherren / den vier Stewerherrn / Vmbgeltsherrn einer auß der Gemeind zugeordnet / daß also hinfürter / demnach noch vier von der Gemein in den kleinen Rath genommen worden / 45. Personen waren / da vor diesem nur 41. gewesen. Zu jeden vier Monaten kommen zween andere Burgermeister in das Ampt / aber die StattPfleger bleiben immerfort in ihrem / vnd mögen ausser Vorwissen vnd Eynwilligung Käyserlicher Mayestät nicht abkommen. Die Burgermeisterwahl war bey der obgedachten Enderung / in Anno 1548. forthin auff den dritten Monatstag Augusti zu halten / auch dz folgende 1549 Jar der grössere Rath / auß 44. Geschlechtern 36. dero weitläufftigern Verwandschafft / achtzig von der Kauffleutstuben / vnd 140. Handwercksleuten / Summa / 300. Personen / angestellet. Dieselbe werden / wann kein Vnfried vorhanden / deß Jars nur einmal / zu Anfang deß Monats Augusti / auf das Rathhauß zusammen beruffen. Seyn also der Zeit 31. Geschlechter im kleinen Rath / vnd noch darzu 14. andere / auß welchen der geheime Rath / so ausser der Herren Stattpfleger / (die den höchsten Gewalt allhie haben / vnd Käyserliche Räthe seyn) von fünff Personen bestehet: Item / die sechs Burgermeister / drey Herrn deß Einnehmer- drey des Bawmeister- vnnd vier deß Stewer-Ampts: Wie nicht weniger die zween SpitalPfleger / vier / so beym Vmbgelt sitzen / zween Oberpfleger / zween Zeugherrn / drey Proviantherrn / zween Oberpfleger vbers Blatterhauß zu Oberhausen / (welches feines Dorff der Statt gehörig ist / ) vnd zur Gesundheit: Item / die 4. Schulherren / zween Bibliothecarii, zween Verordnete vber die Druckerey / 2. Pfleger vbers Fündelhauß / vnnd 3. Handwercksherren / erwöhlet / vnnd genommen werden. Im Stattgericht sitzen / ein Oberrichter / und 15. Beysitzer. Es hat ferners die Statt einen Cantzler / etliche Raths-Advocaten / einen Rathschreiber / 3. Secretarios 6. Cantzelisten / vnd einen Obristen vber die Stattguardi Anno 1538. waren nur noch acht Geschlecht der alten vnnd stattlichen Bürger in Augspurg / als nämblich die Hörwarten / Welser / Rhelinger / beyderley Langenmantel / als vom Sparren / vnd doppelten R. Ravenspurger / Ilsung / vnnd Hoffmeyr / noch übrig: Daher andere / so sich mit den gemelten Geschlechten / durch Heurat / von 50. Jahren her zurechnen / verschwägert / oder die newlich denselben Standt erlangt hatten / vnd den Käysern allbereynt geadelt waren / sich der Kämerey abthäten / vnd von jhren jährlichen Renten vnd Gülten zu leben verhiessen / oder mit andern zulässigen Gewerbschafften / der Gebühr nach / jhr Nahrung / vnd Außkommen hätten / auf die Geschlechter- oder Burgerstuben geschrieben wurden / in welche Gesellschafft auch nachmals / so viel jhr von Straßburg / Nürnberg / vnnd Vlm / die eines fürnehmen vnnd namhafften Geschlechts waren / auffgenommen wurden. Vnd kamen also in die 39. Geschlecht damaln auf die Burgerstuben / vnd darunter die Rehmen / Walther / Sultzer (deren gleichwol etliche lieber bey der Gemein geblieben seyn / ) Im Hof / Lauginger / Meutinger / Peutinger / Honold / Vlstett / Ehem / Baumgartner / Fugger / von Stetten / Funcken / Heintzel / Eggenberger / Vehlin / Neithart (von welchem vornehmen Geschlecht / der Zeit niemands mehr in Augspurg ist / vnd auß deme in An. 1496. eine Jungfraw / Namens Vrsula Neithartin / gelebt / so damals die schöniste vnter allen zu Augspurg gewesen / vnd die Ehr gehabt / das Ertzhertzog Philips zu Oesterreich / nachmals König in Castilien / auff dem Fronhoff allhie mit jhr getantzet hat) Roth / Stammler / Rhemwolt / Haller / Jungen / Reiching / Meyer / etc. zu welchen folgender Zeit andere mehr kommen seyn.

Was nun die Gebäw allhie anbelangt / so seyn zu sehen / 1. die Bischoffliche Hauptkirch zu vnser Frawen / so ein stattlicher Baw / den der Bischof S. Zymprecht angefangen / vnd die Kirch auff S. Michaelis Abend eingeweyhet / dadurch dann auch der Jahrmarckt zu

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_024.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)