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Recht, Gesetz und Sitte, die Menschlichkeit verbieten es!

Ich aber sage es euch, ich leite alles Recht und alle Berechtigung nur aus mir her.

Ich darf alles thun, dessen ich fähig bin. Ich bin berechtigt, einen Apfel zu stehlen, wie ich Jupiter, Allah, Brahma, Ormuzd stürzen kann – wenn ich’s kann. Wenn ein französischer Grenzgendarm auf einen spanischen Schmuggler schießt, so hält er sich für berechtigt, zu morden, indem er auf eine höhere Autorität i. e. cum iure seine Plempe losdrückt.

Ich bin aber durch mich berechtigt, zu morden, durch mich ganz allein. Unrecht wird es nur, wenn ich mir selbst den Mord verbiete, wenn ich ihn zum Unrecht mache.

Nur zu dem bin ich nicht berechtigt, was ich nicht mit freiem Muthe thue, wozu ich mich selbst nicht berechtige.

Stecke ich denn noch in den Kinderschuhen der Humanitäts-Duselei, oder habe ich die Narrenlappen der pfäffischen Demuth noch nicht abgeschüttelt, so mag mir Sclaven recht geschehen und mein Gewissen soll mich hängen.

Ich, ich allein entscheide in meiner Gottüberlegenheit, ob es mir das Rechte ist. Außer mir gibt

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Arnold Hagenauer: Muspilli. Leipzig 1900, Seite 89. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Muspilli_hagenauer.djvu/087&oldid=- (Version vom 31.7.2018)