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Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.

Provinzen besonders, welchen, als ursprünglichen Bestandtheilen des französischen Reichs, kein Vereinigungs-Vertrag mit der Krone eine Schutzwehre gegen den Despotismus gelassen hatte, erlagen unter der unerträglichen Bürde von Auflagen und von Minister-Willkühr. Nur wenig dienten selbst den andern Ländern jene Dämme, welche Bestechung oder offenbare Gewalt immer durchzubrechen vermochten. Denn der Widerstand einer Einzelnen Provinz in einem weitausgedehnten Reich ist immer unkräftig, weil dem Monarchen die überwiegenden Kräfte der andern zu Gebot stehn, und weil diejenigen selbst, welchen solcher Rechte Vertheidigung obliegt, in der Furcht vor einer drückenden Ungnade, oder in der Hofnung auf Belohnung, allzumächtige Reizungen haben, sie aufzuopfern. Alle Grundsätze der Gesetzgebung, alle Anordnungen der Staatsverwaltung schwanken beständig in einer unstäten, ungleichförmigen Bewegung, je nachdem immer wechselnde Staatsbediente den kraftlosen Willen des Monarchen lenkten. Urtheile ohne Formen, Verhaftungen ohne Prozeß, waren in Frankreich gleich geltend dem türkischen Fetfa, und diejenigen, welchen von den furchtbaren Waffen der Staatsoberherrschaft einen kurzen gewaltsamen Gebrauch gemacht hatten, wurden selbst ihr Opfer nach ihrem Fall. Menschen von jedem Range, gleich ungerecht für Verbrechen, oder für Verdienste gestraft, oder für Vergehungen gezüchtigt, die, zuweilen aus weiter Ferne, den Günstling beleidigten,

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Friedrich Schiller (Hrsg.): Thalia. Dritter Band welcher das IX. bis XII. Heft enthält.. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1790–1791, Seite 42. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Thalia_Band3_Heft12_042.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)