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Fünfter Abschnitt.
Der Hexenturm.
Noch heutzutage stehen an manchen Orten die bedeutungsvollen Zeugen jener Verfolgungen, die Hexentürme oder „Drudenhäuser“.
Hier waren die Opfer eines grausamen Verdachts eingekerkert, und hier – wenn eine Angeklagte schon die Folter standhaft ertragen hatte – wartete ihrer in der Regel eine neue, nicht minder entsetzliche Qual von unabsehbarer Dauer.
Die unglücklichen Zermarterten wurden in die abscheulichsten Gefängnisse gelegt, in denen Kälte, Nässe, Finsternis, Unflat, Ungeziefer, Hunger, Mangel an aller Pflege, düstre Einsamkeit und „stetige Anfechtung“ sie der Verzweiflung nahe bringen mußten.
Empfohlene Zitierweise:
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/167&oldid=- (Version vom 31.7.2018)
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/167&oldid=- (Version vom 31.7.2018)