Indeß nahm der Prozeß in üblicher Weise seinen Anfang. Zweimal überstand Rebekka die Tortur, ohne sich schuldig zu bekennen; bei der dritten Folterung begann sie jedoch zu verzagen, indem dieselbe weit länger dauerte und weit grausiger verlief, als die beiden ersten Male. Sie bekannte sich zu einigen der geringern Anschuldigungen; so auch bei der vierten Tortur.
Danach schrieb sie heimlich an ihren Mann: „Mein auserwählter Schatz, soll ich mich so unschuldig von dir scheiden müssen, das sei Gott immer und ewig geklagt! Man nötigt Eins, es muß Eins ausreden (bekennen), ich bin aber so unschuldig als Gott im Himmel. Wenn ich im Wenigsten ein Pünktlein um solche Sache wüßte, so wollte ich, daß mir Gott den Himmel versagte. O du herzlieber Schatz, wie geschieht meinem Herzen! o weh, o weh meinen armen Waisen! Vater, schick mir etwas, daß ich sterb, ich muß sonst an der Marter verzagen. Kommst heut nicht, so thu es morgen. Schreib mir von Stund an. O Schatz, deiner unschuldigen Rebekka! Man nimmt mich dir mit Gewalt! Wie kann’s doch Gott leiden! Wenn ich ein Unhold bin, sei mir Gott nicht gnädig. O wie geschieht mir so unrecht.
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/182&oldid=- (Version vom 31.7.2018)