von Personen im Geruch der Zauberei, und die Masse des Volks war gegen dieselben mit solcher Wut erfüllt, daß selbst die Beamten, wenn sie nicht sofort alle Verdächtigen in Haft nahmen, sich bedroht sahen. Auf die Angaben einiger Verdächtigen über Personen, die sie auf den Hexentänzen gesehen haben wollten, wurden immer wieder neue Verfolgungen eingeleitet. Vergebens machte einer der Angeschuldigten geltend: man dürfe solchen Zeugnissen nicht trauen; denn das wären Leute, die in ihrer Pein und Marter verzweifelten. Der Teufel verblende die Leute und nehme frommer Leute Gestalt an.“ Im Jahr 1627 sollen in Dieburg 85 Personen hingerichtet und ganze Familien ausgerottet worden sein. In Großkrotzenburg und Bürgel wurden gegen 300 Personen wegen Hexerei hingerichtet.
Auch in Hessen griff die Verfolgung um sich. Im Jahr 1672 wurde Katharine Lips, Schulmeisters Ehefrau von Betziesdorf in Oberhessen, in den Hexenturm zu Marburg eingesperrt und in gräßlicher Weise gefoltert. Das im Archiv zu Marburg aufbewahrte Protokoll sagt: „Hierauf ist ihr nochmals das Urteil (auf Tortur) vorgelesen worden und sie erinnert worden, die Wahrheit zu sagen. Sie ist
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 193. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/191&oldid=- (Version vom 31.7.2018)