arme Person war längere Zeit so traurig umhergegangen und hatte dadurch bei den Richtern den Verdacht erweckt, als halte sie sich selbst nicht sicher. Als sie daher in dem peinlichen Verhöre darauf befragt wurde, antwortete sie: „warum sie nicht sollte traurig sein, da sie eine Wittwe sei?“ Sie habe, während die bereits eingezogenen Personen nach der Kanzlei geführt worden, hinter dem Fenster gestanden und gebetet. Das sei von ihnen bemerkt worden, und aus Haß sei sie nun von denselben angeklagt; sie wurde hingerichtet.
Die Pfarrerin von Heftrich, in verschiedenen Verhören von Gefolterten als Hexe bezeichnet, die bisher ganz unbescholtene Gattin eines nahe an 30 Jahre im Amte stehenden geachteten Geistlichen, wurde (1676) gefänglich nach Idstein gebracht und in den hohen Turm abgeliefert.
Diese gab an, sie stamme von ihrem Vater und ihren Allvätern her aus Pfarrers-Geschlechte und habe auch einen Pfarrer geheiratet. Es würden ihr diese Hexereien aus Haß und Neid nachgeredet, weil ihr Mann allezeit wider dieses Laster gepredigt habe, daher ihr die bösen Leute gehässig seien.
Vom Scharfrichter am linken Fuße mit Schrauben
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/200&oldid=- (Version vom 31.7.2018)