klassische Altertum zurückzugreifen. Die alten Germanen hatten selbst schon und von sich aus ähnliche Anschauungen. Die Grundlage war ja doch eine allen Völkern gemeinsame. Wie die uralte Tradition von Paradies und Sündenfall selbst bei heidnischen Völkern sich unter allerlei Verkleidung forterhielt, so auch die Überlieferung, daß ein Teil der von Gott erschaffenen Geisterwelt abgefallen und als Dämonenreich in Feindschaft gegen Gott und die ihm anhängenden Menschen getreten sei.
Wir begegnen fast bei allen Völkern der Vorstellung, daß untergeordnete böse Geister auf die menschlichen Verhältnisse einwirken und daß mit Hilfe jener Geister scheinbar Übernatürliches gewirkt werden kann.
Manche wollen den Hexenglauben der Deutschen unmittelbar aus der germanischen Mythologie herleiten. Mit dieser mögen wohl unsre Hexensagen einigen Zusammenhang haben. Aber dieser Zusammenhang ist doch ziemlich lose. Was etwa in einzelnen Nachklängen sich von der deutschen Mythologie im Volk erhalten hatte, trug man eben auf die Hexen über.
Doch ist es besonders eine Eigentümlichkeit der
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/209&oldid=- (Version vom 31.7.2018)