nicht immer von dem Aberglauben des Heidentums frei halten konnten, so hatten sie andernteils aus dem Alten Testamente die Überzeugung von der Verwerflichkeit aller Zauberkünste. Ja der Glaube an einen Gott mußte sie von selbst dahin führen, daß sie die Göttergestalten der Heiden entweder für nichtig, oder für den Teufeln verwandt erklärten. Letztere Auffassung war denn auch bei ihnen die gewöhnlichere; sie hielten dieselben für gefallene Engel, Dämonen oder Teufel, legten ihnen einen feinen luftigen Körper bei, „welcher es ihnen möglich mache, in einem Moment überall zu sein und alles wahrzunehmen, was in der Welt vorgehe“. Sie sahen in ihnen Feinde Gottes und der Menschen und glaubten sie darum vornehmlich bemüht, die Menschheit von der Verehrung des einen wahren Gottes abzubringen. Zu dem Zwecke benutzen dieselben ihre Macht und ihre höhere Erkenntnis dazu, die Menschen durch scheinbare Wunderwerke zu täuschen und sie dadurch zu veranlassen, Gott zu verleugnen und ihnen die Gott schuldige Verehrung zu erweisen. So vermengte sich bei den ersten Christen der Begriff der Zauberei nach und nach mit dem Begriff des Götzendienstes, und es war nur eine naturgemäße Entwicklung der Dinge,
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 213. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/211&oldid=- (Version vom 31.7.2018)