Seite:De Zimmerische Chronik 4 323.jpg

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Die handschrift B, zwei starke bände in groß 2°, von denen der eine die seiten 1—802, der andere die seiten 803—1567 umfasst, ist die zweite, auf papier geschriebene reinschrift der umgearbeiteten handschrift A. Der text der chronik reicht von s. 1—1181, worauf von s. 1182—1557 nachträge folgen, welche die chronik mit folgenden worten einleitet: »Hernach volgen etliche handlungen und sachen, so erst, nachdem und die zimbrische historia ingrossiert, erfaren. Die haben nit wol füegclich der historiae megen inverleibt werden, derhalben, damit die in langwüriger gedechtnus auch erhalten, sein die in den nachvolgenden sexternen, so vil sein künden, registrirt worden, verhoffenlich, die nachkommen werden diese arbait an die handt und zu guet nemen, auch mehr erkundigen und volgendts aus dem allem ein wesenliche historiam schreiben, darzu und zu allem dem, das guet, verleihe der allmechtig Gott sein gnad!« Es sind diese nachträge mit überschriften versehen, welche auf die ihnen zukommenden stellen des haupttextes verweisen. Sie heißen in der chronik »extravaganten«, während dieser mit »parerga« bezeichnet wird (II, 240, 16; 241, 24). B enthält außerdem höchst sorgfältig ausgeführte wappen- und andere malereien,[1] welche nach einer handschriftlichen notiz von Laßberg zu Vanottis »Grafen von Montfort und von Werdenberg« (s. VIII) von Hanns Holbein dem ältern ausgeführt sein sollen, was jedoch schon aus dem grunde zu verneinen ist, da Holbein der ältere längst nicht mehr am leben war, als diese papierhandschrift hergestellt wurde (um 1566).

Während die hs. A inhaltlich bis zum jahre 1504 reicht, geht B in ihrer erzählung bis 1558, nicht 1566, wie Fickler,[2] Mone[3] und auch mein handschriftenkatalog[4] sagen, denn die jahrzahl 1566 wird nur mitunter bei zufälliger erwähnung von dingen aus der gegenwart des chronikschreibers erwähnt. Wohl bestand die absicht, die chronik weiter zu führen; sie ist jedoch nicht zur ausführung gekommen und wichtige fragen und parthieen sind unbehandelt geblieben, so die späteren lebensjahre Frobens, die frühesten seines sohnes Wilhelm, auch der tod Wilhelm Wernhers, punkte, auf die in der chronik selbst als später folgend hingewiesen ist. So schreibt sie: »darvon hernach an seinem gepürlichen ort gesagt wurt« (III, 180, 11); »das wurt hernach an gepürlichem ort vermeldet werden« (IV, 52, 1); »darvon hernach seltzame sachen zuer gedechtnus verzeichnet werden« (IV, 297, 40), ohne daß die ausführung erfolgt wäre. Auch sind unter den nachträgen mehrere (s. IV, 306, 2 ff.) auf vorkommnisse der


  1. A hat (36b) nur noch eine wappenzeichnung, Zimmern und Teck, erhalten.
  2. Archiv für Geschichte, Genealogie etc. I, 32.
  3. Quellensammlung II, 134.
  4. Die Handschriften etc. nr. 580.
Empfohlene Zitierweise:
Froben Christoph von Zimmern: Zimmerische Chronik. Band IV. Herausgegeben von Karl August Barack. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg, Tübingen 1882, Seite 323. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Zimmerische_Chronik_4_323.jpg&oldid=- (Version vom 12.4.2018)