Seite:De Zimmerische Chronik 4 335.jpg

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nach abgeschlossen. Dieß geht daraus hervor, daß graf Froben auch B einer durchsicht unterworfen, kleinere correcturen und ergänzungen von lücken vorgenommen hat, welche der noch vor dem tode Frobens auftretende fortsetzer[1] der reinschrift zur ausfüllung lassen mußte, weil er der lateinischen sprache unkundig und selbst in der deutschen sprachkenntnis auf einer seiner arbeit nicht ganz entsprechenden stufe stand. Außerdem hat der graf, am Ende der handschrift eigenhändig ein verzeichnis der quellen angefügt, welche für die chronik benützt worden sind, worauf er noch, zum abschluß des ganzen, sein und seiner frau wappen anfügen ließ. Wie ist aber eine thätigkeit Frobens an der chronik im jahre 1566 möglich, da er nach allen berichten, nach Ruckgaber, Reusner, Lucae, Henning und Zedler, am ende des jahres 1563 gestorben ist? Dieser widerspruch stand denn auch dem herausgeber lange im wege, bis es ihm gelungen ist, im Donaueschinger archive urkunden aufzufinden, welche jene jahresangabe als irrig erweisen. Diesen urkunden[2] zu folge hat graf Froben im jahre 1566 noch gelebt und es muß sein tod in die zeit vom 23sten August 1566 bis 7ten März 1567 gefallen sein. Frobens thätiges interesse an der chronik seines geschlechtes hat sich demnach bis in seine letzten lebenstage erstreckt.

Kann man also annehmen, daß beim tode des grafen Froben die chronik der hauptsache nach fertig war, so haben gleichwohl auch noch nachher einzelne einträge von notizen stattgefunden; denn unter den von der hand des zweiten schreibers herrührenden nachträgen befinden sich mehrere, die nach 1566 abgefasst sein müßen. Während z. b. die erste hälfte des nachtrags in I, 298, 24299, 17, im jahre 1565 geschrieben ist, kann die zweite, von einem andern notizenblatte der vorausgehenden erzählung angefügte hälfte (nach 299, 2) erst nach 1566 verfasst worden sein. Ebenso scheint die entstehungszeit der nachträge III, 276, 33—40, laut z. 3; dann III, 471, 7—18, laut z. 4; III, 536, 22537, 17, laut 537, 5; III, 630, 22631, 8, laut 631, 5, und IV, 2, 293, 4, laut z. 20 nach 1566 zu fallen. Es ist anzunehmen, daß Hanns Müller, welcher, wie schon unmittelbar vor, so wohl noch mehr nach dem tode des grafen Froben durch andere arbeiten in anspruch genommen war, die ergänzung der chronik mit den noch vorliegenden notizen besorgte und zwar, wie die


  1. s. oben s. 332 anmerk. 4.
  2. a) Lehenrevers des Lienhart Jetelheuser von Rosenfeld für den grafen Froben vom 15ten Mai 1566.
    b) Lehenrevers des Hanns Krug von Rosenfeld für den grafen Froben vom 23sten August 1566.
    c) Am 7ten März 1567 stellt sich sein sohn Wilhelm einen lehenbrief aus;
    d) dessgleichen am 5ten Mai 1567.
    e) Am 26sten September 1567 ersucht graf Wilhelm den herzog von Östreich um übertragung »der auf ihn gewachsenen lehen«.

Empfohlene Zitierweise:
Froben Christoph von Zimmern: Zimmerische Chronik. Band IV. Herausgegeben von Karl August Barack. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg, Tübingen 1882, Seite 335. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Zimmerische_Chronik_4_335.jpg&oldid=- (Version vom 12.4.2018)