Seite:Decret über die Errichtung des fürstl. Bambergischen Hofkriegsraths.pdf/3

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Hieronymum Christophen von Pölnitz, Johann Ernst von Lauther, Wolf Phillips v. Schrotenberg, Johann Hermann Maystettern, Mathaeum Lechnern, und Hannß Paul Stang, gnädigst deputirt, mit dem gnädigsten Befehl, daß selbe wochentlich alleweil aufm Dienstag an gelegenem Orth zusammen tretten, über die Armatur, Quartire, accis. Aufschlag und was dahin einlauft, reiflich deliberiren, allem und jeden, so deme hinderlich seyn wollte, remediiren, darüber ein ordentliches Protocoll führen, und aus allem Ihro Hochfürstl. Gnaden ausfährliche Relation mit Anführung der dabey vorkommenen Motiven erstatten, und was dieselbe darauf gnädigst resolviren werden, nicht allein zur execution treulich bringen, sondern auch das Protocoll samt der resolution wöchentlich nach Würzburg communiciren, desgleichen von dorten aus hieher geschehen solle, damit in Dero beeden Hochstifftern zuforderst unter den Soldaten eine durchgehende Gleichheit und Conformität, welche zu Abwendung der schädlichen Cunfusion höchst nöthig eingeführt und erhalten werde. Dessen verlassen sich Seiner Hochfürstlichen Gnaden zugeschehen, und verbleiben demselben mit Gnaden wohl beigethan. Decretum Bamberg den 30 Juni anno 1676.

P. P. E. B. H.

 (L. S.)