daß noch desselben Tages Augustin Enderlin und Thoman Müller, beide von Lehen im Gebiete dieser Stadt ergriffen und gefänglich eingebracht wurden.[1]
Joß Fritz hatte auch hier sich glücklich durchzuhelfen gewußt, und trieb sich nach spätern Berichten mit noch Einem (wahrscheinlich seinem treuen Gehülfen Hieronymus) in der Gegend von Zurzachumher.[2]
Gegen die Gefangenen gieng man nach übereinstimmenden Grundsätzen mit der abschreckendsten Strenge zu Werk. Der Altvogt Hans Enderlin, sein Sohn, Konrad Brun, Ciriak Stüblin und Marx Stüdlin wurden geviertheilt; dem Matern Weinmann und andern minder Schuldigen wurde der Kopf abgeschlagen.[3]
Bernhard Enderlin verlor das vordere Gelenke an den Schwurfingern;[4] eben so später Simon Striblin von Lehen der zu Waldkirch gefangen saß.[5] Vom Elsasse her fehlen die Berichte, aber ohne Zweifel traf sie dort dasselbe Loos. Denn als man zu Gunsten der Verschworenen das Gerücht auszustreuen sich bemühte, kaiserl. Majestät habe befohlen, künftig keinen Bundschuher mehr einzuziehen und an Leib oder Leben zu strafen, ohne vorerst bei derselben die Anzeige gemacht zu haben: erklärte die Regierung zu Ensisheim dieses Vorgeben für eine Lüge, und machte unterm
16. November neuerdings den Willen und die Meinung
Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/32&oldid=- (Version vom 31.7.2018)