Seite:Der Nachlaß des kursächsischen Premier-Ministers Reichsgrafen Heinrich von Brühl.pdf/26

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höchst wahrscheinlich nach einem mit den Brühlschen Erben getroffenen Übereinkommen – von dem sequestrirten Nachlasse nominell nur den Betrag von 210 625 Thlr. innebehalten, und zwar sollte dieser Betrag teils, wie schon im Laufe der Nachlaßverhandlungen geschehen war, auf Rechnung der Erben zur Befriedigung inländischer Brühlscher Gläubiger verwendet, teils sollten 49 000 Thlr. Porzellan-Kassenscheine an die Porzellan-Kassenkommission zur Kassation, sowie 25 000 Thlr. landschaftliche Obligationen an die Ober-Steuereinnahme zur Einrechnung abgegeben werden.

Gleichzeitig wurde die Sequestration aufgehoben und der übrige Nachlaß den Erben des Grafen Brühl zur Verfügung ausgehändigt.

Die Bibliothek und ein Teil der kostbaren Sammlungen ist noch im Jahre 1768 für die kurfürstlichen Sammlungen erworben, die Bildergallerie in demselben Jahre zum großen Teile von der Kaiserin von Rußland gekauft worden.

Da im Jahre 1791 das frühere Brühlsche Bibliothekgebäude auf der Terrasse Sitz der Kunstakademie geworden und das sogenannte Fürstenbergsche Haus, worin die Akademie mehrere Jahre untergebracht war, dem Finanzkollegium eingeräumt worden ist, so ist anzunehmen, daß die Brühlschen Söhne diese Gebäude bald nach dem Jahre 1768 an den Staat verkauft haben. –

Wenn nach dem Bisherigen der Minister Graf Brühl in Bezug auf seine Gewissenhaftigkeit in Geldsachen nicht ohne Flecken bleibt, so läßt sich wenigstens ein Lichtblick herausfinden. Nach der vorlängst erfolgten Heilung der Schäden, welche in jener Zeit Sachsen zugefügt worden, sind die großen Kunstsammlungen geblieben, welche damals teils gegründet, teils erheblich vermehrt worden sind und auf welche Sachsen und insbesondere Dresden stolz zu sein alle Ursache hat. Bei dem großen Einflusse, welchen Brühl auf den Kurfürsten Friedrich August II. gehabt hat, läßt sich unbedenklich annehmen, daß die Gründung und Vermehrung dieser Sammlungen auch mit sein Werk sei.