Seite:Der Nachlaß des kursächsischen Premier-Ministers Reichsgrafen Heinrich von Brühl.pdf/5

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Pförthen und zwar in vergrößertem Umfange beschäftigt. Dieser Plan ist nicht zur Ausführung gekommen; noch nach seinem Tode waren die Ruinen vorhanden, und sein Leib ist in seiner nahe bei Pförthen gelegenen Herrschaft Forsta beerdigt worden[1]. –

Zeitgenössische Schriftsteller, welche mit ihm amtlich und persönlich verkehrt und nach seinem Tode über und gegen ihn geschrieben haben, machen ihn für die unglückliche sächsische Politik, namentlich im 7jährigen Kriege, und für die damalige finanzielle Zerrüttung Sachsens verantwortlich. Dies und die politische Thätigkeit Brühls überhaupt gehört im Allgemeinen der weiteren Geschichte an. Eben dahin gehört der Vorwurf geschäftlicher Unthätigkeit und der Günstlingswirtschaft. Als Beispiel für letztere wird Hennicke, ein Lakei, genannt, welcher es durch Brühl bis zum Grafen von Hennicke und zum Konferenzminister gebracht hat[2].

Während seines letzten Aufenthalts in Warschau hat Brühl unter dem 9. August 1762 ein Testament errichtet und dasselbe durch seinen Vertrauten, den mit Spezial-Vollmacht versehenen Kammerrat Karl Heinrich von Heinecken, bei der Kanzlei zu Pförthen niederlegen lassen. Von dort ist es wenige Tage nach seinem Tode nach Dresden gebracht und seinen Erben eröffnet worden[3]. Dasselbe enthält im Eingange eine Aufzählung seiner Ämter und Titel, sowie seiner zahlreichen Besitzungen und ist auch deshalb vob besonderem Interesse. Dieser Eingang lautet:

„Im Namen der heiligen Dreieinigkeit. Sei kund und zu wissen. Demnach ich Heinrich, des heil. Röm. Reichs Graf von Ocieszyno-Brühl, Freiherr zu Forsta und Pförthen, General-Feldzeugmeister der Krone Polen, Starosta zu Zips, Bolimano, Lipineck und Piaserno, Voigt zu Bromberg, Herr zu Ocieszyno, Sierakow und Niechanow etc., Erb-, Lehn- und Gerichtsherr auf Gangloff-Sömmern, Nischwitz, Lindenau, Oberlichtenau, Seyffersdorf und


  1. Gretschel, Gesch. des sächs. Volks und Staats Bd. 3 S. 134.
  2. Über dessen Lebensgeschichte vgl. von Weber im Archiv für sächs. Gesch. Bd. 4 S. 242.
  3. Beglaubigte Abschrift Bl. 38 fg. Vol. I. der Nachlaßakten. – Vollständiger Abdruck bei Weiße, Mus. für die sächs. Gesch. Th. 2 Stück 2 S. 44 fg.