Seite:Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen (1902).djvu/37

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welche für das Vorhandensein einer solchen Sekte als Gewährsmänner angerufen werden;

wenn wir die auffallende Wahrnehmung machen, daß die ganze deutsche Wissenschaft, vertreten durch gelehrte Gesellschaften und wissenschaftliche Vereinigungen, durch Fakultäten an Hochschulen und einzelne katholische und protestantische Fachmänner, sich erhebt gegen einen einzigen deutschen Professor, der noch bis in die Neuzeit herein den traurigen Mut hatte, die Behauptung aufzustellen, es gebe eine jüdische Sekte, die den Ritualmord lehre und übe: so steht doch sicher, über jeden Zweifel erhaben, das wissenschaftliche Urteil fest, welches Professor Dr. Strack als Vertreter der deutschen Wissenschaft (a. a. D. S. 28) mit den Worten ausgesprochen hat: „Es giebt keine jüdischen Geheimsekten, keine jüdischen Geheimschriften,“ und hiermit ist der christliche Aberglaube vom jüdischen Ritualmord aus seinen letzten Schlupfwinkeln herausgetrieben, und das Lebenslicht ist ihm ausgeblasen.

Werden wohl auch alle, wenn sie meine Schrift über den Ritualmord und vorstehende Abhandlung gelesen haben, mit diesem Urteile einverstanden sein? Nein! Wohl viele, aber doch nicht alle! Von den Leuten, die mit Haß gegen die Juden erfüllt sind, und aus unlauteren Beweggründen den Aberglauben vom jüdischen Ritualmord verteidigen, will ich gar nicht reden; es giebt aber auch redliche, ehrenwerte, sogar fromme Männer, welche diesen Aberglauben, den sie auf dem Schoße der Mutter schon eingesogen haben, der später durch Legenden und allerlei Erzählungen Nahrung erhielt und gestärkt wurde, so liebgewonnen haben, daß sie vielleicht gar gemütskrank würden, wenn sie den in das Herz gewachsenen Aberglauben plötzlich aufgeben sollten. Bei ihnen wird erst allmählich die Wahrheit ihr Recht erhalten und zum Durchbruch kommen. Doch zu diesen Männern wird der H. Recensent meiner Schrift über den Ritualmord, wie aus seiner von Gerechtigkeits- und Wahrheitsliebe zeugenden Recension hervorgeht, sicher nicht gehören. Er wird ganz gewiß, wenn er vorstehende Abhandlung gelesen hat, nach dem Vorgange des aufrichtigen Cäcilius in dem schönen Dialog des Minucius Felix sofort mir zurufen oder schreiben: „Wir haben beide gesiegt; du hast mich, und ich habe meinen Irrtum überwunden.“

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/37&oldid=- (Version vom 31.7.2018)