Was aber gar die Darbietung von Menschenopfern betrifft, so ist dieselbe in den Augen der gläubigen Juden eines der abscheulichsten und schwersten Verbrechen, dem Gott zeitlichen und ewigen Tod angedroht hat.
Das sind drei sehr schwere Bedenken, über die der Jude sich hinwegsetzen, schwere geistige Hindernisse, die er zuerst beseitigen muß, ehe er zum Aberglauben des Ritualmords gelangen kann. Ähnliche Bewandtnis hat es auch mit dem Blutgenuß.
Wir haben bereits darauf hingewiesen, daß gerade die Zumutung des Blutgenusses eine Scheidung der Geister unter den Jüngern Jesu hervorgerufen hat. Sehr viele Jünger folgten dem göttlichen Heilande deswegen nicht mehr nach und sagten sich von ihm los, weil er verlangt hatte, daß sie sein Blut genießen sollten.
Wir haben auch schon erwähnt, daß die Apostel, um die Juden von dem Eintritte in die Kirche nicht zurückzuhalten, das alttestamentliche Verbot des Blutgenusses auch im Neuen Bunde aufrecht erhalten mußten.
Wir haben auch auf die peinliche Sorgfalt aufmerksam gemacht, mit welcher die gläubigen Juden heute noch durch die Zubereitung des Fleisches und andere Mittel jeglichen Blutgenuß zu vermeiden suchen.
Auch das sind schwere religiöse Bedenken, die der Jude zuerst überwinden muß, ehe er dem Aberglauben des Ritualmords sich hingeben kann. Und hierin liegt auch die Erklärung der Thatsache, daß der abergläubische Gebrauch des Blutes überhaupt unter den Mitgliedern aller Religionsgenossenschaften verhältnismäßig am seltensten sich bei den Juden findet. Ich war darum im vollen Rechte, wenn ich es eine durchaus falsche Behauptung nannte, zu sagen, daß der Jude sehr leicht auf Ritualmord-Gedanken kommen kann. Das Gegenteil ist wahr.
„Ich finde es doch etwas gewagt,“ meint mein H. Recensent, „mit Dr. Strack zu sagen: Es giebt keine jüdischen Geheimsekten, keine jüdischen Geheimschriften. Ich glaube nicht, daß man sagen könnte: Es giebt keine christlichen Geheimsekten, keine christlichen Geheimschriften.“ Wir wollen der Behauptung eine andere Form geben und sie auf den Gegenstand einschränken, der uns beschäftigt, indem
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 45. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/45&oldid=- (Version vom 31.7.2018)