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Seite:Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen (1902).djvu/48

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III.
Das Leichenbegängnis des Ritualmord-Aberglaubens.

Wir haben den Ritualmord-Aberglauben betrachtet, wie er in den letzten Zügen lag und mit dem Tode kämpfte. Es war vorauszusehen, daß er nicht mehr lange leben würde, und es wird uns deswegen auch nicht überraschen, wenn wir in der Berliner „Staatsbürger-Zeitung“ seine Todesanzeige lesen und nähere Mitteilungen über sein Leichenbegängnis finden. Dieselbe sagt in ihrer Nr. 340 (Abendausgabe) vom 23. Juli 1901: „Mannigfache Vorgänge der letzten Jahre haben die öffentliche Aufmerksamkeit immer wieder auf die Frage des jüdischen Blutmords gelenkt, ohne daß es dabei gelungen wäre, die erwünschte Klarheit zu schaffen.“ Man wollte eben aus diesen Vorgängen den klaren Nachweis erbringen, daß es einen jüdischen Ritualmord gebe, und daß in jedem einzelnen dieser Vorgänge ein solcher Blutmord vorliege; das ist aber nicht gelungen, wie es in allen ähnlichen Vorgängen früherer Zeiten ebenfalls nicht gelungen ist, und darum liegt in den angeführten Worten der Staatsbürger-Zeitung, wenn sie es auch nicht beabsichtigte, dennoch die Bestätigung der geschichtlichen Wahrheit, daß sich ein jüdischer Ritualmord nicht nachweisen läßt, und daß es einen solchen überhaupt nicht giebt.

Nun hat der „Germanische Volksbund Berlin“, der untröstlich ist über das wissenschaftliche Verenden des Ritualmord-Aberglaubens, und der denselben gern wieder zum Leben erwecken möchte, bei „hervorragenden Männern der Wissenschaft und des praktischen Lebens“, wie die Staatsbürger-Zeitung sagt, eine Umfrage veranstaltet und denselben folgende Fragepunkte zur Beantwortung vorgelegt: 1. a) Giebt es nach Ihrer Ansicht Juden, die zu rituellen, religiösen

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/48&oldid=- (Version vom 31.7.2018)