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Seite:Der Swangern frawen vnd hebamme n roszgarte n.pdf/10

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allenthalben in yren fürstentumben / Landen / stetten herschafften / vnd gebieten zu thun bestellen / Als lieb als einen yeglichen sey vnser vnd des Rychs schwer vngnad vnd straff / vnnd darzu ein peen / Nemlich zehen marck lötigs golds zu vermyden / die ein yeder so wider diß vnser freyheit die bücher trucken / feylhaßen oder verkauffen würde so offt das beschehe vns halb in vnser kammer / vnd den andren halb theil dem gemelten doctor Eucharius vnablößlich zu bezalen verfallen sein solle / mit vrkund diß brieffs Geben in vnser vnd des heiligen Reichs statt Cöln am vier vnd zweinzigisten tag des monats Septenber / nach Christi geburt fünfzehenhundert vnn im zwölfften / vnser Reiche des Römischen im syben vnd zweintzigsten vnd des hungerischen im drey vnd zweintzigisten Iaren.

Per regem perse.

Ad mandatun domini Imeperatoris proprium.

Sernnteiner.

Empfohlene Zitierweise:
Eucharius Rößlin: Der Swangern frawen vnd hebammen roszgarten. Steyner, Augsburg 1513, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Swangern_frawen_vnd_hebamme_n_roszgarte_n.pdf/10&oldid=- (Version vom 3.12.2024)