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völligen Ohnmacht seines Amtes überzeugen mußte. Nicht einmal die geringsten, auf die kirchliche Versorgung der Deportierten bezüglichen Wünsche, wie die Entsendung von Priestern an die Verschickungsorte mit den für die Erfüllung der kirchlichen Bräuche notwendigen kirchlichen Requisiten wurden gewährt. Er mußte es ruhig mit ansehen, daß mit der Vernichtung des Volkes zugleich die Rechte des Patriarchats außer Kraft gesetzt und die kirchliche Organisation des armenischen Volkes vernichtet wurde.10) Die folgende Liste von kirchlichen Würdenträgern, die im Lauf der Massakers und Deportationen beseitigt wurden, sagt mehr von den Leiden des Patriarchats als es irgendwelche weiteren Ausführungen vermöchten.

Liste der kirchlichen Würdenträger.
1.
Diarbekir:
Der Wartabed (Archimandrit) Tschekhlarian – lebendig verbrannt.
2.
Ismid:
Der Erzbischof Hovagim – verbannt.
3.
Armasch:
Der Bischof Mesrop, Abt des Klosters Armasch – verbannt.
4.
Brussa:
Der Wartabed Taniklian – eingekerkert.
5.
Kaisarije:
Der Bischof Behrigian – eingekerkert.
6.
Siwas:
Der Bischof Knel Kalzmskrian – ermordet.
7.
Urfa:
Der Wartabed Kasparian – verbannt.
8.
Schabin-Karahissar:
Der Wartabed Torikian – gehenkt.
9.
Samsun:
Der Wartabed Hammazaß – verschickt.

[Ξ] 10)

Durch Gesetz vom 1. August 1916 wurde ein Jahr darauf die alte Kirchenverfassung der gregorianischen Kirche zerstört und das Patriarchat von Konstantinopel in das Kloster Mar Jakub in Jerusalem verlegt. Erst nach dem Sturz der jungtürkischen Regierung und dem Zusammenbruch der Türkei wurde das Gesetz wieder aufgehoben.

Empfohlene Zitierweise:
Johannes Lepsius: Der Todesgang des armenischen Volkes. Tempelverlag, Potsdam 1919, Seite 172. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Todesgang_des_armenischen_Volkes.pdf/207&oldid=- (Version vom 31.7.2018)