Seite:Der Verkehr in der Guten Gesellschaft.pdf/150

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ist es Brauch, daß sie der Bräutigam besorgt und einen davon der Braut ansteckt. Manchmal sind dies auch schon die künftigen Trauringe; man trägt sie dann an der linken und erst nach der Trauung an der rechten Hand.

An vielen Orten ist es Sitte, sowie die Verlobung stattgefunden hat, oder wenigstens kurze Zeit darauf, daß die Eltern der Braut ein feierliches Verlobungsessen geben, bei welchem zugleich Gelegenheit geboten ist, daß Braut und Bräutigam den gegenseitigen Verwandten, sofern sie diese noch nicht kennen, vorgestellt werden. Meistens müssen bei einer solchen Gelegenheit die Brautleute den ersten Toast über sich ergehen lassen, dem dann, wenn der Brautstand lange währt, noch ungezählte andre, durchschnittlich bei jeder Gesellschaft, in welcher sie sich befinden, folgen werden. Zur Beruhigung des Bräutigams sei aber gesagt, daß derselbe nicht genötigt ist, auf einen solchen Trinkspruch zu antworten. Gut wird es sein, wenn man sich von vornherein überlegt, wie man sich während einer solchen Anrede benehmen will, um nicht immer wieder in Verlegenheit zu geraten, Brotkügelchen drehen oder was immer solche Verlegenheitsbewegungen sind, machen zu müssen.

Empfohlene Zitierweise:
Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/150&oldid=- (Version vom 31.7.2018)