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Es erübrigt noch ein Wort über die Hochzeitsgeschenke zu sagen. Wer solche zu geben hat, läßt sich natürlich nicht feststellen; die meisten Freunde eines Hauses aber werden die Gelegenheit willkommen heißen, ihrer Freude an einem so frohen Ereignis auch noch andern Ausdruck als durch Glückwünsche zu geben. Nur möge man auch hierbei einen ganz besonderen Takt walten lassen, besonders Personen gegenüber, denen man ferner steht und die man durch ein, womöglich kostbares Geschenk in nicht geringe Verlegenheit bringen würde. An manchen Orten ist es Sitte, daß alle diejenigen Personen, welche zu einer Hochzeit eingeladen sind, auch Geschenke geben; man thut daher gut, sich nach den herrschenden Gebräuchen vorher zu erkundigen. Junge Leute, besonders wenn sie noch nicht selbständig sind, haben nie die Verpflichtung, ein Geschenk zu überreichen, es sei denn irgend ein selbsterdachtes oder selbstgefertigtes Erzeugnis. Näheres darüber findet sich in der Abteilung über Geschenke. Ob man künstlerische oder nützliche Gegenstände, Luxussachen oder Einrichtungsstücke schenkt, wird in jedem einzelnen Fall verschieden sein; praktisch ist es immerhin, wenn man beim Ankauf ausmacht, daß das betreffende Stück auch

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/155&oldid=- (Version vom 31.7.2018)