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zu benehmen hat, darüber muß der Takt entscheiden. Kostbare Geschenke, ohne jede weitere Veranlassung, darf ein junger Mann schlechterdings nicht machen. Besonderer Takt gehört aber auch dazu, von fernerstehenden Personen Geschenke anzunehmen. Für gewöhnlich wird man ja nicht in die Lage kommen, doch finden sich immer wieder Gelegenheiten, wo in einer Gesellschaft um die Weihnachtszeit z. B., bei einem Cotillon vielleicht, oder bei einem Pfänderspiel allen Anwesenden kleine Geschenke überreicht werden, oder wo eine freundliche Hausherrin einem jungen Mann, der sich beim Ball, im Theater, beim Arrangement einer Gesellschaft sehr nützlich gemacht hat, eine Aufmerksamkeit erweisen will. Da wäre es sehr unpassend, wenn man eine solche Gabe etwa zurückweisen wollte oder den Beleidigten spielte oder gar von „revanchieren“ spräche. Die einzige „Revanche“ ist, daß man sich über das Dargebotene freut und dieser Freude auch wirklich Ausdruck gibt, wenn einem der Gegenstand selbst auch ziemlich gleichgültig ist. Auf den kommt es aber erst in zweiter Linie an, die freundliche Absicht ist die Hauptsache. Eingewickelte Geschenke muß man sofort aufmachen und darf sie nicht etwa, aus falscher Verlegenheit, ohne sie angesehen zu haben, in die Tasche stecken.

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 215. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/225&oldid=- (Version vom 31.7.2018)